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#Picsoritdidnthappen- oder welche Beweise gehen vor Gericht bei einer Scheidung?

Die Faustregel, dass derjenige, der vor Gericht etwas behauptet, es auch beweisen muss, gilt wenig überraschend auch im Familienrecht. Allerdings ist es oft, gerade wenn es um Ehestreitigkeiten geht, nicht so, dass man mal eben eine Fülle an Beweisen aus dem Ärmel schütteln kann. Wenn nicht gerade eine Scheidung ansteht, ist Beweissicherung und Dokumentation auch meisten kein Kerninteresse innerhalb einer Ehe. Allzu emsiges sichern von Beweisen kann an sich selbst zum Problem werden. Was kann man aber machen, um sich dennoch gut aufzustellen, wenn ein Prozess mit der mittlerweile ungeliebten besseren Hälfte unvermeidbar scheint?

#picsoritdidnthappen- was bedeutet das in einem Scheidungsverfahren?

Umgangssprachlich bedeutet #picsoritdidnthappen so viel wie, wenn es keine Fotos von etwas gibt, ist es auch nicht passiert. Tatsächlich stellt sich auch in Scheidungssachen immer wieder die Frage, wer was in der Hand hat. Im besten Fall gibt es aussagkräftige Beweise, wenn man ein strittiges Scheidungsverfahren anstrebt. Erfahrungsgemäß ist es überdies so, dass das, was an „Beweisen“ vorliegt, auch eine Rolle spielt, wenn Verhandlungen rund um eine (einvernehmliche) Scheidung geführt werden. Naturgemäß wird die Ehefrau, die den Ehemann in flagranti erwischt hat, sich recht gute Chancen vor Gericht ausrechnen. Das wird wiederum ihre Verhandlungsposition auch außergerichtlich stärken. Hat man hingegen das Gefühl, man sollte es besser nicht auf ein Verfahren ankommen lassen, wird man eher bereit sein, der anderen Person gegenüber (finanzielle) Zugeständnisse zu machen und weniger vollmundig erklären, dem anderen stünde eh nichts zu.

Welche Beweise kann man vor Gericht verwenden?

Es gibt Eheverfehlungen, die sich leicht beweisen lassen. Ist jemand aus der Ehewohnung ausgezogen („böswilliges Verlassen“), wird sich das recht einfach nachweisen lassen. Andere schwere Eheverfehlungen wie zB Untreue, Gewalt oder Psychoterror, können schon schwerer zu beweisen sein. Insbesondere wenn es um Unterhalt nach der Ehe geht, ist es sinnvoll, die Augen offen zu halten und „Beweise“ über Eheverfehlungen des anderen zu sammeln. Detektivberichte eignen sich beispielsweise als Beweis vor Gericht. Detektive sind zwar kostspielig, aber unter Umständen können die Kosten dafür vom untreuen Partner/Partnerin oder der Affäre zurückverlangt werden.

Ebenso eignen sich Bildaufnahmen (Fotos oder Videos), Briefe, E-mails, Ärztliche Befunde über Körperverletzungen, Screenshots von SMS oder Whatsapp Konversationen, Zeugenberichte ect als Beweis vor Gericht. Eine Möglichkeit ist es auch, detaillierte Gedächtnisprotokolle über Gespräche anzufertigen, die mit dem oder der Partnerin geführt wurden. Tonbandaufnahmen sind rechtlich heikel. Diese sind ohne Zustimmung des Gesprächspartners rechtswidrig und können unter Umständen sogar strafrechtlich relevant sein. Dabei kommt es auch darauf an, ob man ein Gespräch aufzeichnet, an dem man selbst teilnimmt oder nicht. Außerdem ist relevant, was man dann mit der Aufzeichnung macht. Vorspielen darf man sie jedenfalls nicht. Unter Umständen könnte man aber eine Abschrift (Transkript) eines Gespräches, bei dem man selbst anwesend war, vor Gericht vorlegen.

Handy des Partners kontrollieren- Wie weit darf man gehen?

Smartphones und Co sind eine gute Sache, können aber in einem Scheidungsverfahren zum Problem werden. Die meisten Menschen kennen entweder jemanden, der schon einmal (heimlich) ins Handy des Partners geschaut hat oder es ist ihnen selbst passiert. Aber was, wenn im Handy des anderen Beweises über eine Affäre oder schwere Eheverfehlung gefunden werden? Kann man diese Beweise verwenden? Kurz: Ja, es kann aber zu anderen (rechtlichen) Problemen führen. Heimlich das Handy des Partners zu kontrollieren, stellt jedenfalls einen Vertrauensmissbrauch dar. Oft auch einen rechtlichen Verstoß und vielleicht auch eine Eheverfehlung.

Es ist ein Spannungsfeld zwischen dem Nachforschungsinteresse des einen und dem Recht auf Privatsphäre des anderen. In manchen Beziehungen ist auch vereinbart, dass es gegenseitigen Zugriff auf das Mobiltelefon des anderen gibt. Ob und wie die Nachschau am Handy des Partners rechtlich sanktioniert wird, kann auch auf die Intensität der „Handyspionage“ ankommen, was zwischen den Partnern abgesprochen war, ob das Handy des Partners speziell gesichert ist, zB mittels Codes oder ob es unversperrt herumliegt und ob man technische Hilfsmittel eingesetzt hat, ect.

Was passiert mit rechtswidrig erlangten Beweisen vor Gericht?

In Österreich gibt es kein Beweisverwertungsverbot. Vereinfach bedeutet das, dass auch rechtswidrig erlangte Beweise vor Gericht vorgelegt werden können und der oder die Richterin diese berücksichtigen darf. Wird also heimlich ins Handy des Partners geschaut und findet man dort Beweise für die Untreue, kann man diese Beweise vor Gericht im Scheidungsverfahren verwenden. Allerdings können unter Umständen dann strafrechtliche, zivilrechtliche oder auch datenschutzrechtliche Sanktionen folgen. Hier muss abgewogen werden. Es wird manchmal auch eine Frage sein, wie wichtig es ist, das Scheidungsverfahren zu gewinnen, bzw. wie teuer es wäre, es zu verlieren.

Auch für das Scheidungsverfahren selbst kann das eigene Verhalten rund um die Beweissammlung relevant sein. Immer wieder ist es eine Grauzone: Ist es noch ein legitimes Interesse an Informationsbeschaffung oder stellt die Suche nach Beweismitteln schon selbst eine Eheverfehlung dar. Besonders vorsichtig sein sollte man mit dem Einsatz von technischen Mitteln (Peilsender, Videoüberwachung, Abhörgeräte), weil dadurch schwerwiegend in die Privatsphäre des Überwachten eingegriffen wird. Allzu emsiges sichern oder suchen von Beweisen kann einem also selbst zum Nachteil gereichen.

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