Wenn beide Eltern sich auf eine Impfung für ihr Kind verständigen, können sie ihr Kind impfen lassen. Schwierig kann es werden, wenn Eltern sich nicht einig sind. Gerade getrenntlebende Eltern haben oft unterschiedliche Auffassungen darüber, was für ihr Kind das Beste ist und ob eine Kinderimpfung in Betracht kommt.
Kinderimpfungen und Obsorge
Entscheidend ist, wer die Obsorge für das Kind innehat. Diese beinhaltet nämlich auch die Kompetenz, in medizinischen Fragen für ein nicht einsichtsfähiges (unter 14) Kind zu entscheiden. Ist nur ein Elternteil obsorgeberechtigt, kann dieser grundsätzlich allein über medizinische Behandlungen entscheiden. Der andere Elternteil muss aber informiert werden. Sind beide Eltern obsorgeberechtigt, kann jeder Elternteil das Kind nach außen hin allein vertreten. Das heißt, ein Elternteil kann mit einem Kind allein zum Kinderarzt oder zur Kinderärztin gehen um das Kind untersuchen, ärztlich behandeln oder impfen zu lassen. Dafür muss nicht die Zustimmung des anderen Elternteils nachgewiesen werden. Es reicht also für den Arzt oder die Ärztin aus, wenn ein (obsorgeberechtigter) Elternteil zustimmt.
Was wenn ein Elternteil gegen den Willen des anderen handelt?
Im Innenverhältnis, also zwischen den Eltern gilt es, das Einvernehmlichkeitsgebot zu beachten. Das bedeutet, dass die Eltern versuchen sollten, in wichtigen Fragen die Kinder betreffend, eine Einigung zu finden und sich abzusprechen. Lässt man ein Kind also einfach gegen den Willen des anderen Elternteils impfen, kann dies im besten Fall zu Verstimmungen und im schlechtesten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung führen. Können sich die Eltern nicht auf eine Vorgehensweise betreffend ihrer unter 12-jährigen Kinder einigen, könnte der einer Kinderimpfung ablehnend gegenüberstehende Elternteil im Vorfeld versuchen, diese mit vorläufigen gerichtlichen Maßnahmen zu untersagen.
Wer entscheidet über eine Kinderimpfung ab 14?
Ab 14 Jahren können Kinder, wenn sie die notwendige Einsichtsfähigkeit aufweisen, selbst entscheiden, ob sie sich impfen lassen wollen oder nicht, dies auch gegen den Willen ihrer Eltern.
Wie entscheidet ein Gerichte über eine Kinderimpfung?
Entscheidungen des zuständigen Pflegschaftsgerichts sind immer Einzelfallentscheidungen. Bei diesen stehen das Wohl des Kindes und eine konkrete Kosten-Nutzen-Abwägung der Kinderimpfung für das Kind im Vordergrund. Das Gericht hat die Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um das Wohl und die Gesundheit des Kindes zu sichern. Die Entscheidung des Gerichtes kann auch von der Zulassung eines Impfstoffes oder einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums beeinflusst werden.
Imfpungen und Sachverständige
Grundsätzlich folgen Gerichte in medizinischen Fragen der Expertise von Sachverständigen bzw. der Empfehlung von Experten und Expertinnen aus der Medizin. Eine weitere Rolle spielt die jeweilige körperliche Verfassung des Kindes, etwa ob ein Kind einer Risikogruppe angehört oder vielleicht Allergien oder Unverträglichkeiten bezüglich bestimmter Medikamente aufweist.
Entzug der (Teil)Obsorge?
Werden aber Kinderimpfungen jedweder Art generell von einem Elternteil kategorisch abgelehnt, ohne dass dies wissenschaftlich begründbar ist, kann es als letzte Konsequenz sogar dazu führen, dass jenem Elternteil die (Teil-) Obsorge für diesen Bereich entzogen wird und dem anderen Elternteil die Entscheidungskompetenz für diesen zukünftig allein zukommt.