€Honorar & Kosten
Honorar – Scheidungsanwalt-Kosten & Kosten für Familienrechtsberatung

Überblick
Kurzüberblick: Womit Sie bei Scheidungsanwalt-Kosten rechnen müssen
Bevor Sie einen Termin vereinbaren, wollen Sie wissen, welche Scheidungsanwalt-Kosten auf Sie zukommen. Das ist nachvollziehbar – und genau deshalb legen wir unsere Honorarstruktur offen.
Als Kanzlei für Familienrecht in Wien begleiten wir Sie auf Deutsch und Englisch. Dr. Theresa Kamp ist im Der-Standard-Familienrechtsranking 2025 ausgezeichnet und auf der Legal-Assistance-Liste der US-Botschaft Wien gelistet. Ihre Anfrage bleibt von der ersten Minute an durch die anwaltliche Verschwiegenheit geschützt.
Die folgenden Punkte geben Ihnen eine erste Orientierung:
Erstgespräch (Erstberatung)
EUR 480 brutto für 50–60 Minuten – inklusive erster rechtlicher Einordnung Ihrer Situation.
Laufende Beratung & Vertretung
Abrechnung nach Stundensatz, mit genauer Aufstellung aller erbrachten Leistungen.
Pauschalen
Bei klar abgrenzbaren Leistungen – etwa der Erstellung eines Ehevertrags oder bestimmten Schritten einer einvernehmlichen Scheidung – sind Pauschalpreise möglich.
Gerichtskosten
Zusätzlich zum Anwaltshonorar fallen gesetzlich geregelte Gerichtsgebühren an (z. B. Pauschalgebühr für den Scheidungsantrag).
Auslagen
Kosten für Übersetzungen, Registerauszüge, Kopien oder Gutachten werden gesondert verrechnet.
Gesamtkosten
Diese hängen wesentlich davon ab, ob Ihre Scheidung einvernehmlich oder strittig verläuft – und wie komplex Vermögens- oder Kindschaftsfragen sind.
Drei Begriffe kurz erklärt:
- Honorar
- Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit (Beratung, Schriftsätze, Verhandlungen, Gerichtstermine).
- Auslagen
- Tatsächlich angefallene Nebenkosten, die im Zuge Ihrer Vertretung entstehen (z. B. Gebühren für amtliche Dokumente).
- Gerichtsgebühren
- Gesetzlich festgelegte Gebühren, die das Gericht für die Bearbeitung Ihres Verfahrens vorschreibt.
Wie hoch werden die Kosten in Ihrem Fall?
Im Erstgespräch für EUR 480 brutto ordnen wir Ihre Situation rechtlich ein und nennen Ihnen einen realistischen Kostenrahmen.
Erstgespräch
Erstgespräch (Erstberatung): Kosten, Dauer, was Sie dafür bekommen
Das Erstgespräch dauert in der Regel 50 bis 60 Minuten und kostet EUR 480 brutto (EUR 400 netto zzgl. 20 % USt).
Was im Erstgespräch passiert:
- Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Ausgangslage: Familienstand, Kinder, Vermögenssituation, offene Fragen.
- Sie erhalten eine erste rechtliche Einordnung: Ist eine einvernehmliche Lösung realistisch? Oder braucht es ein strittiges Verfahren?
- Wir besprechen mögliche nächste Schritte und eine grobe Kosten- sowie Zeitachse.
Welche Unterlagen hilfreich sind (Kurzliste):
- Einkommensunterlagen (Lohnzettel, Steuerbescheide)
- bestehende Vereinbarungen (Ehevertrag, Trennungsvereinbarung, falls vorhanden)
- Informationen zu Kindern (Alter, Betreuungssituation)
- Überblick über wesentliche Vermögenswerte und Schulden (Immobilien, Konten, Kredite), Kaufpreis und ungefährer Verkehrswert von Immobilien
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto konkreter können wir bereits im Erstgespräch arbeiten.
Was im Erstgespräch typischerweise nicht abschließend geklärt werden kann: Endgültige Gesamtkosten, detaillierte Unterhaltsberechnungen oder die vollständige Bewertung komplexer Vermögensverhältnisse erfordern weiterführende Prüfung. Das Erstgespräch schafft die Grundlage – danach erhalten Sie eine individuelle Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
Abrechnung
Stundensatz: Wie die Abrechnung funktioniert
In den meisten familienrechtlichen Angelegenheiten rechnen wir nach Stundensatz ab.
So funktioniert die Abrechnung:
- Wir erfassen jede Tätigkeit mit Zeitangabe und Beschreibung.
- Sie erhalten regelmäßige Abrechnungen mit einer detaillierten Leistungsaufstellung.
- Auf Wunsch informieren wir Sie laufend über den aktuellen Kostenstand.
Welche Tätigkeiten typischerweise anfallen:
- rechtliche Analyse und Strategieentwicklung
- Schriftverkehr und Korrespondenz mit Gegenseite, Gericht oder Behörden
- Telefonate und Besprechungen
- Erstellung von Schriftsätzen und Vereinbarungen
- Vorbereitung und Wahrnehmung von Gerichtsterminen
- Prüfung eingehender Dokumente.
Was die Kosten beeinflusst – typische Kostentreiber:
Streitgrad und Kommunikationslage
Je konfliktreicher, desto mehr Schriftverkehr und Verhandlungsrunden.
Umfang von Vermögen und Schulden
Komplexe Vermögensverhältnisse erfordern mehr Prüfungsaufwand.
Kindschaftsfragen
Obsorge, Kontaktrecht und Unterhalt können eigene Verfahren nach sich ziehen.
Internationaler Bezug
Fälle mit Auslandsbezug bringen zusätzliche Rechtsfragen mit sich (Zuständigkeit, anwendbares Recht).
Dringlichkeit und Fristen
Eilanträge oder knappe Fristen erfordern sofortigen Einsatz.
Die Abrechnung nach Stundensatz hat einen wesentlichen Vorteil: Sie bezahlen genau den Aufwand, der tatsächlich für Ihren Fall erforderlich ist – nicht mehr.

Pauschalen
Pauschalen & Pakete: Typische Leistungen
Bei Leistungen, die sich im Vorfeld klar abgrenzen lassen, bieten wir Pauschalpreise an. So wissen Sie bereits vorab, welche Kosten auf Sie zukommen.
Einvernehmliche Scheidung
Einvernehmliche Scheidung: wann ein Paket sinnvoll ist
Wenn Sie und Ihr:e Partner:in sich über die wesentlichen Punkte einig sind, lassen sich die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung gut planen. Voraussetzung für eine Pauschale ist in der Regel, dass bereits Einigkeit besteht über:
- Obsorge und Betreuung der Kinder
- Kindesunterhalt und gegebenenfalls nachehelichen Unterhalt
- Aufteilung von Vermögen, Ehewohnung und Schulden.
Typische Paketleistungen:
Basispaket
Erstellung bzw. Prüfung der Scheidungsvereinbarung, Vorbereitung des Antrags, Einreichung bei Gericht.
Paket Plus
Zusätzliche Abstimmungs- und Verhandlungsrunden mit der Gegenseite, Anpassung der Vereinbarung bei offenen Punkten.
Den konkreten Paketpreis nennen wir Ihnen nach dem Erstgespräch – abhängig vom Umfang Ihres Falls.
Was typischerweise nicht in der Pauschale enthalten ist:
- strittige Verhandlungen oder zusätzliche Schriftsätze, die über den Paketumfang hinausgehen
- komplexe Vermögensbewertungen (z. B. Unternehmensbewertung, Sachverständigengutachten)
- Gerichtsgebühren und Auslagen (werden gesondert verrechnet).
Ob ein Paket für Ihre Situation passt, klären wir im Erstgespräch.
Ehevertrag
Ehevertrag: Kosten in Österreich – Einflussfaktoren
Ein Ehevertrag schafft klare Regelungen für den Fall einer Trennung. Die Kosten für die Erstellung hängen von mehreren Faktoren ab:
Vermögensstruktur
Sind Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder internationale Vermögenswerte zu berücksichtigen? Welche Werte haben die Dinge, die im Vertrag abgebildet werden sollen?
Komplexität der Regelungen
Standardregelungen oder individuell angepasste Klauseln?
Entwurf vs. Prüfung
Die Erstellung eines neuen Vertrags erfordert in der Regel mehr Aufwand als die Prüfung eines bestehenden Entwurfs.
Den konkreten Preisrahmen für Prüfung oder Erstellung nennen wir Ihnen nach einer kurzen Einschätzung Ihres Falls.
Bitte beachten Sie: Je nach Inhalt des Ehevertrags können unterschiedliche Formvorschriften gelten. Vorausvereinbarungen über die Aufteilung ehelicher Ersparnisse und der Ehewohnung erfordern gemäß § 97 EheG einen Notariatsakt. Für Ehepakte (z. B. Gütergemeinschaft) besteht die Notariatsaktspflicht nach dem Notariatsaktsgesetz. Andere Regelungen – etwa zum übrigen ehelichen Gebrauchsvermögen – können bereits in Schriftform wirksam sein. Die jeweils erforderliche Form und die damit verbundenen Notarkosten klären wir im Rahmen der Beratung für Ihren konkreten Fall.
€Gesamtkosten
Was kostet eine Scheidung insgesamt?
Die Gesamtkosten einer Scheidung setzen sich aus drei Bausteinen zusammen:
Anwaltskosten (Honorar)
Die Vergütung für die rechtliche Beratung und Vertretung – abgerechnet nach Stundensatz oder im Rahmen einer Pauschale.
Gerichtskosten (Gerichtsgebühren)
Gesetzlich festgelegte Gebühren für die Einbringung des Scheidungsantrags und das Verfahren. Bei einer einvernehmlichen Scheidung beträgt die Pauschalgebühr derzeit EUR 384,– (nach dem GGG) zusätzlich für den notwendigen Vergleich in der Verhandlung 384 Euro
Sonstige Kosten
Je nach Fall können Kosten für Übersetzungen, Sachverständigengutachten, amtliche Registerauszüge oder Beglaubigungen hinzukommen.
Szenarienvergleich – Orientierungswerte:
Einvernehmliche Scheidung
Typischerweise überschaubarer und besser planbar. Anwaltskosten + Gerichtsgebühren + Auslagen ergeben häufig einen Gesamtrahmen, der im Erstgespräch individuell eingeschätzt werden kann.
Strittige Scheidung
Mehr Schriftsätze, Verhandlungstermine und möglicherweise eigene Folgeverfahren. Die Kosten streuen stärker und hängen vom Verlauf ab.
Unser Ziel ist, Ihnen nach dem Erstgespräch einen realistischen Rahmen zu nennen – und während des gesamten Verfahrens transparent über die Kostenentwicklung zu informieren.

Lässt sich Ihre Scheidung einvernehmlich regeln?
Eine einvernehmliche Lösung ist meist planbarer und günstiger – wir prüfen mit Ihnen, ob sie in Ihrem Fall realistisch ist.
Gerichtsgebühren
Gerichtskosten in Österreich: Womit Sie zusätzlich rechnen müssen
Gerichtsgebühren sind gesetzlich geregelt (Gerichtsgebührengesetz – GGG) und fallen unabhängig vom Anwaltshonorar an.
Welche Gebühren typischerweise anfallen:
- Pauschalgebühr für den Scheidungsantrag
- Bei einer einvernehmlichen Scheidung derzeit EUR 384 (Gerichtsgebühren, Stand 07/2026). Für die Scheidungsvereinbarung fallen zusätzlich EUR 384 an. Ist Gegenstand der Vereinbarung auch die Übertragung von Eigentum an einer Liegenschaft oder die Begründung sonstiger bücherlicher Rechte, beträgt diese Gebühr EUR 576 statt EUR 384.
- Gebühren im strittigen Verfahren
- Für die Einbringung der Scheidungsklage fallen EUR 410 an Gerichtsgebühren an. Bei einem späteren Vergleich, entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von EUR 384. Ist Gegenstand der Vereinbarung auch die Übertragung von Eigentum an einer Liegenschaft, beträgt diese Gebühr EUR 576 statt EUR 384.
- Gebühren für Folgeanträge/Klagen
- Etwa bei gesonderten Verfahren zur Vermögensaufteilung oder zum Unterhalt.
Wer zahlt die Gerichtskosten? Bei einer einvernehmlichen Scheidung werden die Kosten in der Regel zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. Im strittigen Verfahren entscheidet das Gericht über die Kostenverteilung.
Tipp – unnötige Kosten vermeiden:
- vollständige Unterlagen vorbereiten, bevor der Antrag eingebracht wird
- Vereinbarungen so klar und präzise formulieren, dass Nachbesserungen und zusätzliche Schriftsätze vermieden werden
- frühzeitig klären, ob eine einvernehmliche Lösung realistisch ist.
Rechtsschutz
Rechtsschutzversicherung: Übernimmt sie die Scheidungsanwalt-Kosten?
Eine der häufigsten Fragen vor dem Erstgespräch: Zahlt meine Rechtsschutzversicherung die Scheidung?
Die meisten Standard-Rechtsschutzversicherungen in Österreich decken Scheidungen und familienrechtliche Verfahren nicht oder nur eingeschränkt ab. Typische Einschränkungen:
- Familienrecht ist in vielen Polizzen vom Deckungsumfang ausgenommen
- manche Versicherungen bieten einen optionalen Baustein für Familienrecht, der aktiv dazugebucht worden sein muss
- häufig gelten Wartezeiten (z. B. drei bis sechs Monate nach Vertragsbeginn)
- die Deckung kann auf bestimmte Teilbereiche beschränkt sein.
Was Sie vorab klären sollten: Prüfen Sie Ihre Polizze oder kontaktieren Sie Ihre Versicherung mit einer konkreten Deckungsanfrage. Ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht, hängt ausschließlich von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir unterstützen Sie bei Bedarf bei der Deckungsanfrage, rechnen aber nicht direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Transparenz
Bezahlung & Konditionen: Transparenz und Kostenvoranschlag
Kostentransparenz ist für uns kein Schlagwort, sondern gelebte Praxis. So stellen wir Transparenz sicher:
- Sie erhalten nach dem Erstgespräch eine Einschätzung des voraussichtlichen Aufwands.
- Alle erbrachten Leistungen werden dokumentiert – Sie können jederzeit den aktuellen Kostenstand erfragen.
- Abrechnungen erfolgen regelmäßig und nachvollziehbar mit detaillierter Leistungsaufstellung.
Zahlungsmodalitäten:
Akonto/Vorschuss
Zu Beginn der Vertretung kann ein Vorschuss vereinbart werden, der mit den laufenden Leistungen verrechnet wird.
Abrechnungsrhythmus
In der Regel monatlich oder nach Abschluss definierter Leistungsabschnitte.
Falls Sie vorab eine Kostenschätzung wünschen: Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Fall und können danach einen realistischen Rahmen nennen.
Warum mit uns
Warum mit uns: Was Sie bei uns erwarten können
Kostenthemen sind oft unangenehm – wir sprechen sie von Anfang an offen an. Was wir Ihnen bieten:
Persönliche Beratung statt anonymer Kanzleistruktur
Sie sprechen direkt mit uns, nicht mit wechselnden Sachbearbeiter:innen.
Volle Kostentransparenz
Jede Leistung wird dokumentiert, der Kostenstand ist jederzeit abrufbar.
Zweisprachige Beratung auf Deutsch und Englisch – wichtig für internationale Mandate und Expats in Wien.
Ausgezeichnet
Der Standard, Familienrechtsranking 2025.
US-Botschaft Wien
Dr. Theresa Kamp ist auf der Legal-Assistance-Liste der US-Botschaft Wien gelistet; wir begleiten regelmäßig Mandate mit internationalem Bezug.
Klares Ziel
einvernehmliche Lösung, wo möglich – konsequente Vertretung vor Gericht, wo nötig.
Was kostet Ihr Verfahren konkret?
Nach dem Erstgespräch nennen wir Ihnen einen realistischen Kostenrahmen und informieren Sie laufend über die Kostenentwicklung.
FAQ
Häufige Fragen zu Scheidungsanwalt-Kosten
Was kostet ein Scheidungsanwalt in Wien ungefähr?
Das Erstgespräch kostet EUR 480 brutto. Die weiteren Kosten hängen vom Umfang Ihres Falls ab – einvernehmliche Verfahren sind in der Regel günstiger als strittige. Nach dem Erstgespräch erhalten Sie eine individuelle Einschätzung.
Wie kann ich Scheidungsanwalt-Kosten reduzieren, ohne meine Position zu schwächen?
Bereiten Sie vollständige Unterlagen vor, formulieren Sie Ihre Ziele klar und prüfen Sie frühzeitig, ob eine Einigung mit Ihrem:Ihrer Partner:in möglich ist. Je strukturierter die Ausgangslage, desto effizienter die anwaltliche Arbeit.
Muss ich bei einer einvernehmlichen Scheidung überhaupt einen Anwalt nehmen?
Rechtlich ist eine anwaltliche Vertretung bei einer einvernehmlichen Scheidung in Österreich nicht vorgeschrieben. Eine rechtliche Beratung ist aber dringend zu empfehlen – insbesondere bei der Scheidungsvereinbarung, die Unterhalt, Vermögensaufteilung und Kinderbelange regelt.
Wer trägt die Anwaltskosten bei einer strittigen Scheidung?
Grundsätzlich trägt jede Partei zunächst die Kosten des eigenen Anwalts. In bestimmten Folgeverfahren kann das Gericht eine Kostentragung durch die Gegenseite anordnen.
Welche Unterlagen helfen, damit die Kosten planbar bleiben?
Einkommensnachweise, Informationen zu Vermögen und Schulden, Informationen zu Immobilien (Kaufpreis, ungefährer Verkehrswert, offene Kredite, Eigenkapital), bestehende Vereinbarungen, (Anwalts)korrespondenz oder gerichtliche Unterlagen, sowie ein Überblick über die Betreuungssituation der Kinder.
Kann ich vorab eine Kostenschätzung bekommen?
Ja. Nach dem Erstgespräch können wir den voraussichtlichen Aufwand realistisch einschätzen.
Übernimmt die Rechtsschutzversicherung eine Scheidung?
Die meisten Rechtsschutzversicherungen in Österreich decken Scheidungen nicht oder nur eingeschränkt ab. Prüfen Sie Ihre Polizze auf einen Familienrechts-Baustein und klären Sie die Deckung direkt mit Ihrer Versicherung.
Was ist der Unterschied zwischen Honorar, Auslagen und Gerichtskosten?
Das Honorar ist die Vergütung für die anwaltliche Leistung. Auslagen sind tatsächlich angefallene Nebenkosten. Gerichtskosten sind gesetzlich festgelegte Gebühren, die das Gericht vorschreibt – unabhängig vom Anwaltshonorar.
Nächste Schritte
Nächste Schritte: Welche Seite ist für Ihren Fall die richtige?
Sie haben bereits Einigkeit mit Ihrem:Ihrer Partner:in?
Es zeichnet sich ein Konflikt ab oder ein Verfahren ist wahrscheinlich?
Ihr nächster Schritt
Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch. Darin klären wir Ihre Ausgangslage, Ihre Ziele und die sinnvollen nächsten Schritte – ohne Verpflichtung.
office@ehescheidungsanwalt-wien.at oder über das Kontaktformular.
Stand der Rechtslage: 07/2026