Unterhaltszahlungen führen oft zu Unmut und Konflikten. Das ist schon beim Kindesunterhalt so. Für die eigenen Kinder Unterhalt zu leisten ist aber für viele Menschen noch leichter erträglich als für den oder die mittlerweile nicht mehr geliebte Expartnerin. Ganz grob vereinfacht kann man sagen, wenn es eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt gibt, zahlt jemand der viel verdient auch viel. Bei Kindern gibt es eine Deckelung mit dem klingenden Namen „Luxus oder Playboygrenze“. Aber wie ist das mit Expartnern oder Expartnerinnen?
Was ist die Playboygrenze?
Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts richtet sich nach unterschiedlichen Faktoren. Unter anderem das Alter der Kinder, das eigene Einkommen und die konkrete Betreuung der Kinder. Grundsätzlich wird der zu leistende Kindesunterhalt mittels Prozentmethode ermittelt. Kindesunterhalt wird dann zwischen 16-22 Prozent (je nach Alter der Kinder) vom monatlichen Nettoeinkommen geschuldet. Das würde bei Personen mit sehr hohem Einkommen zu sehr hohen Unterhaltszahlungen führen. Während man schon auch davon ausgeht, dass die Kinder am (gehobenen) Lebensstandard ihrer Eltern partizipieren sollen, möchte man gleichzeitig eine pädagogisch nicht sinnvolle Überalimentierung vermeiden. Deshalb gibt es die sogenannte „Playboygrenze“, die sich am Regelbedarf orientiert. Nach der Rechtsprechung liegt diese Grenze im Normalfall je nach Alter der Kinder beim 2 bzw 2,5 fache Regelbedarf (Österr. ARGE für Jugendwohlfahrt). Starre Obergrenze ist das aber auch nicht, die Gerichte müssen dennoch im Einzelfall prüfen, wann die schädliche Überalimentierung einsetzt.
Unterhalt nach der Ehe?
Auch wenn nachehelicher Unterhalt aus unterschiedlichen Gründen geschuldet werden kann: Anspruch auf angemessenen nachehelichen Unterhalt hat man vor allem dann, wenn ein Gericht ausspricht, dass der besserverdienende Eheteil allein oder überwiegend schuld ist am Eheaus. Ist das nicht der Fall, kann dem bedürftigen, einkommenslosen Ehegatten ein sogenannter Billigkeitsunterhalt zugesprochen werden, der aber gering und nur als Überbrückungshilfe gedacht ist. Es gibt auch noch andere, verschuldensunabhängige Konstellationen, nach denen nachehelicher Unterhalt gezahlt werden muss. Dieser Unterhalt ist aber nicht so attraktiv, wie der verschuldensabhängige, weil einerseits betragsmäßig geringer und meist zeitlich befristet.
Gelingt es im Scheidungsverfahren nachzuweisen, dass den anderen die Schuld trifft, kann daraus aber ein Anspruch auf angemessen Unterhalt nach der Scheidung resultieren. Dabei ist auch die Berufstätigkeit des oder der Unterhaltsempfängerin relevant. Im zumutbaren Rahmen, hat auch die unterhaltsberechtigte Person nach einer Scheidung zu arbeiten. Die Zumutbarkeit wird durch unterschiedliche Faktoren beeinflusst. Zb durch die Ausbildung, die bisherige Erwerbstätigkeit, das Alter, die Arbeitsmarktlage, die bisherige Gestaltung in der Ehe und auch durch Betreuungspflichten. Hat die unterhaltsberechtigte Person beispielsweise kleine Kinder, die versorgt werden, wird eine eigene Erwerbstätigkeit eher nicht zumutbar sein.
Wie viel muss man Ex- Partner:innen zahlen?
Ist der Unterhaltsempfänger selbst nicht erwerbstätig und gibt es keine weiteren Sorgepflichten der Unterhaltsschuldnerin werden 33 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens geschuldet. Geht die Unterhaltsempfängerin selbst arbeiten, werden 40 Prozent des Familieneinkommens abzüglich des eigenen Einkommens der Unterhaltsempfängerin geschuldet. Unterhaltszahlungen können also ganz schön ins Geld gehen. Der nacheheliche Unterhalt ruht während der Dauer einer Lebensgemeinschaft des oder der Unterhaltsempfängerin und erlischt bei Wiederverheiratung. Dies führt teilweise dazu, dass über den Umstand, ob der oder die Unterhaltsempfängerin nun eine Lebensgemeinschaft führt oder es vielleicht doch nur eine lockere Bekanntschaft ist, heftig gestritten wird. Spannend ist weiter, dass der oder die geschiedene Exgattin auch weiterhin am beruflichen Erfolg oder Misserfolg des Unterhaltsschulderners partizipiert. Das bedeutet, steigt die allein schuldig geschiedene und unterhaltspflichtige Gattin, die bei der Scheidung Assistenzärztin ist, schließlich zur Primaria auf, können sich auch die Unterhaltszahlungen an den Exmann entsprechend erhöhen.
Luxusgrenze für Exgatten?
Wie bereits ausgeführt, gibt es beim Kindesunterhalt für sehr gut verdienende Unterhaltsschuldnerinnen eine Deckelung. Aus pädagogischen Erwägungen. Bei Exfrauen oder Exmännern würde man sich vielleicht manchmal, wenn man schon zu Unterhaltszahlungen verpflichtet wird ebenso eine derartige Deckelung oder Luxusgrenze wünschen. Gerade auch, weil sehr hohe Einkommen auch zu sehr hohen Unterhaltszahlungen führen können. Anders als bei Kindern gibt es aber keine derartige Luxus oder Playboygrenze. Pädagogische oder erzieherische Überlegungen sind bei Erwachsenen nicht angebracht.
Dieser Beitrag erschien erstmalig bei der Standard.
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