Ratgeber Scheidung
Scheidung in Wien: Ablauf, Gerichte, Anwaltssuche
Eine Scheidung in Wien wirft viele Fragen auf: Welches Gericht ist zuständig? Wie läuft das Verfahren ab? Was kostet eine Scheidung in Wien – und worauf sollten Sie bei der Anwaltssuche achten?

Eine Scheidung in Wien wirft viele Fragen auf: Welches Gericht ist zuständig? Wie läuft das Verfahren ab? Was kostet eine Scheidung in Wien – und worauf sollten Sie bei der Anwaltssuche achten? Diese Seite gibt Ihnen einen strukturierten Überblick über Zuständigkeiten, Ablauf, Kosten und die wichtigsten nächsten Schritte.
Bitte beachten Sie: Die folgenden Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Das Wichtigste in 60 Sekunden
- Zuständiges Gericht: Das Bezirksgericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz in Wien ist in der Regel zuständig (§ 76 JN).
- Zwei Wege:Einvernehmliche Scheidung (gemeinsamer Antrag mit Vereinbarung) oder strittige Scheidung (Klage).
- Scheidung einreichen in Wien: Antrag oder Klage beim zuständigen Bezirksgericht, inklusive aller erforderlichen Beilagen.
- Kosten: Gerichtsgebühren nach GGG (bei einvernehmlicher Scheidung derzeit rund EUR 384) plus Anwaltskosten (typisch EUR 350–500/h in Wien). Für den Vergleich bei Gericht fallen (ohne Liegenschaftsübertragung) noch einmal EUR 384 an.
- Kinder und Vermögen: Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung sollten frühzeitig geklärt werden.
Zuständige Gerichte für Scheidung in Wien
Für Ehesachen – also auch für Scheidungsverfahren – regelt § 76 der Jurisdiktionsnorm (JN) die örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist in erster Linie das Bezirksgericht, in dessen Sprengel die Ehegatten ihren gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt haben oder zuletzt gehabt haben, sofern einer von ihnen dort noch aufhältig ist. Haben beide Wien bereits verlassen oder gab es keinen gemeinsamen Wohnsitz in Wien, gelten Sonderregeln – in diesem Fall empfiehlt sich eine individuelle Prüfung der Zuständigkeit.
Wien ist in mehrere Bezirksgerichtssprengel aufgeteilt. Welches Bezirksgericht konkret zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Gemeindebezirk der letzte gemeinsame Wohnsitz lag.
Übersicht: Wiener Bezirksgerichte und Zuständigkeitsbereiche
- BG Innere Stadt Wien – 1. Bezirk (Innere Stadt), 3. Bezirk (Landstraße), 4. Bezirk (Wieden), 5. Bezirk (Margareten), 6. Bezirk (Mariahilf), 11. Bezirk (Simmering)
- BG Leopoldstadt – 2. Bezirk (Leopoldstadt), 20. Bezirk (Brigittenau)
- BG Josefstadt – 7. Bezirk (Neubau), 8. Bezirk (Josefstadt), 9. Bezirk (Alsergrund)
- BG Favoriten – 10. Bezirk (Favoriten)
- BG Meidling – 12. Bezirk (Meidling)
- BG Hietzing – 13. Bezirk (Hietzing)
- BG Fünfhaus – 14. Bezirk (Penzing), 15. Bezirk (Rudolfsheim-Fünfhaus)
- BG Hernals – 16. Bezirk (Ottakring), 17. Bezirk (Hernals)
- BG Döbling – 18. Bezirk (Währing), 19. Bezirk (Döbling)
- BG Floridsdorf – 21. Bezirk (Floridsdorf)
- BG Donaustadt – 22. Bezirk (Donaustadt)
- BG Liesing – 23. Bezirk (Liesing)
Die genaue Zuständigkeit sowie aktuelle Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden Sie über die BG-Wien-Übersicht auf der Website der österreichischen Justiz. Hier finden Sie welches Gericht zuständig sein kann: Gerichtssuche – Suche
Praxis-Tipp
Wir kennen die Wiener Bezirksgerichte aus langjähriger Praxis. Ein häufiger Stolperstein: Der Antrag wird beim falschen Bezirksgericht eingebracht oder Beilagen fehlen – beides kostet Zeit. Prüfen Sie die Zuständigkeit vorab sorgfältig und stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind. Bei Unsicherheit hilft eine kurze anwaltliche Einschätzung, bevor Sie die Scheidung einreichen.
Unsicher, welches Bezirksgericht zuständig ist?
Wir prüfen Zuständigkeit und Beilagen, bevor Sie Ihren Antrag bei einem Wiener Bezirksgericht einbringen.
Scheidung einreichen in Wien: So läuft es Schritt für Schritt
Wenn Sie eine Scheidung in Wien einreichen, folgt das Verfahren einem klar strukturierten Ablauf:
Einvernehmlich oder strittig klären
Können Sie sich über die wesentlichen Punkte einigen, kommt eine einvernehmliche Scheidung in Betracht. Wenn nicht, führt der Weg über eine Scheidungsklage.
Zuständiges Bezirksgericht bestimmen
Maßgeblich ist der letzte gemeinsame Wohnsitz (§ 76 JN) – siehe die Übersicht oben.
Unterlagen vorbereiten
Alle relevanten Dokumente zusammenstellen (Details im nächsten Abschnitt).
Antrag oder Klage einbringen
Bei einvernehmlicher Scheidung bringen beide Ehegatten einen gemeinsamen Antrag ein. Bei strittiger Scheidung reicht ein Ehegatte die Klage ein.
Gerichtstermin
Das Gericht lädt zu einer mündlichen Verhandlung. Bei der einvernehmlichen Scheidung wird die Vereinbarung besprochen und geprüft.
Beschluss oder Urteil
Nach positiver Erledigung ergeht ein gerichtlicher Beschluss (einvernehmlich) oder ein Urteil (strittig). Mit Eintritt der Rechtskraft ist die Ehe aufgelöst.
Welche Rolle ein:e Scheidungsanwält:in in diesem Prozess übernimmt, erfahren Sie unter Scheidungsanwalt Wien.
Welche Unterlagen werden typischerweise benötigt?
- Heiratsurkunde (aktuell)
- Meldezettel oder Adressnachweis (für die Zuständigkeit des Gerichts)
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder (falls vorhanden)
- Einkommensnachweise (relevant für Unterhalts- und Kindesunterhaltsfragen)
- Entwurf einer Scheidungsvereinbarung (bei einvernehmlicher Scheidung)
- Nachweise zu Vermögenswerten, Schulden, Kreditverträgen (bei Vermögensfragen)
- Beweise bei einer strittigen Scheidung
Was im Einzelfall erforderlich ist, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Einvernehmlich oder strittig? Unterschiede, Dauer, typische Hürden
Einvernehmliche Scheidung
Beide Ehegatten stellen gemeinsam den Antrag und legen eine Vereinbarung über die wesentlichen Punkte vor – Obsorge und Kontaktrecht für gemeinsame Kinder, Unterhalt, Aufteilung des ehelichen Vermögens und Regelung zur Ehewohnung sowie Ehegattenunterhalt nach der Scheidung. Die einvernehmliche Scheidung ist in der Regel schneller, kostengünstiger und weniger belastend. Dennoch sollte man eine Einigung nicht überstürzen oder um jeden Preis in Kauf nehmen – eine tragfähige Einigung ist wichtig, dabei sollte man die eigene Position aber im Blick behalten.
Strittige Scheidung
Wenn über zentrale Fragen keine Einigung möglich ist – etwa bei Konflikten um Kinder, Vermögen oder bei Uneinigkeit über Unterhalt nach der Scheidung –, wird die Scheidung durch Klage eingeleitet. Das Verfahren ist aufwändiger und dauert typischerweise länger.

Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab: von der Dauer der Ehe und dem, was vorgefallen ist, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Terminlage am zuständigen Bezirksgericht. Pauschale Zeitangaben wären unseriös – der konkrete Zeitrahmen lässt sich erst nach Sichtung der Ausgangslage einschätzen.
Kosten einer Scheidung in Wien: Gerichtskosten und Anwaltskosten
Gerichtskosten: Die Gebühren für eine einvernehmliche Scheidung (§ 55a EheG) richten sich nach dem Gerichtsgebührengesetz (GGG). Die Pauschalgebühr beträgt derzeit rund EUR 384 (Richtwert). Bei strittigen Verfahren fallen die Gebühren höher aus und hängen vom Streitwert ab. Die Gerichtsgebühr für eine Scheidungsklage beträgt derzeit EUR 410 (Stand 07/2026). Für die Anwaltskosten gilt in Ehesachen eine gesetzliche Bemessungsgrundlage von EUR 6.000.
Anwaltskosten: In Wien liegt der typische Stundensatz für Scheidungsanwält:innen bei EUR 350–500. Der tatsächliche Aufwand hängt davon ab, ob eine Einigung erzielt wird oder ein strittiges Verfahren geführt werden muss, wie komplex die Vermögensverhältnisse sind und ob Kinder betroffen sind. Die Honorargestaltung basiert auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Anwält:in und Mandant:in. Als gesetzlicher Auffangmaßstab – etwa für den Kostenersatz im Gerichtsverfahren – kann das Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) herangezogen werden.
Es ist wichtig, das Honorar vorab zu klären. Pauschalhonorare sind für klar abgrenzbare Leistungen – etwa die Erstellung einer Scheidungsvereinbarung – teils möglich.
Scheidung in Wien: Wir ordnen Ihre Ausgangslage ein
Im Erstgespräch klären wir, welcher Weg in Ihrer Situation trägt und welcher Aufwand realistisch auf Sie zukommt.
Scheidungsanwalt in Wien finden: Worauf Sie achten sollten
Bei der Suche nach einem Scheidungsanwalt oder einer Scheidungsanwältin in Wien sind folgende Kriterien hilfreich:
- Spezialisierung auf Familienrecht – nicht nur als Nebenfach, sondern als klarer Schwerpunkt.
- Erfahrung mit Wiener Bezirksgerichten – das spart Zeit und vermeidet Verfahrensfehler.
- Klare Kostenkommunikation – Stundensatz, Pauschalangebote und voraussichtlicher Aufwand sollten vorab besprochen werden.
- Strategischer Ansatz – Einigung fördern, wo sie tragfähig ist; konsequent durchsetzen, wo es nötig ist.
- Kompetenz bei Kindschaftsfragen – Erfahrung im Umgang mit Obsorge, Kontaktrecht und hochstrittigen Situationen.
- Internationale Bezüge – relevant, wenn ein Ehegatte eine andere Staatsbürgerschaft hat oder Auslandsbezug besteht.
Was eine spezialisierte Vertretung leistet: Scheidungsanwalt Wien – Vertretung im Scheidungsverfahren
Anwaltssuche über die RAK Wien
Über die Website der Rechtsanwaltskammer Wien können Sie gezielt nach Rechtsanwält:innen mit dem Schwerpunkt Familienrecht suchen. Nutzen Sie die Filterfunktion nach Fachgruppe. Zum Erstgespräch empfiehlt es sich, die wichtigsten Dokumente (Ehevertrag, mögliche Beweise, Vermögenssituation, Informationen zu Immobilien, Einkommensnachweise, offene Fragen) bereits mitzubringen. Die Kosten für ein Erstgespräch variieren je nach Kanzlei – fragen Sie vorab nach.
FAQ
FAQ: Häufige Fragen zur Scheidung in Wien
Wo muss ich die Scheidung in Wien einreichen?
Zuständig ist das Bezirksgericht am letzten gemeinsamen Wohnsitz der Ehegatten in Wien (§ 76 JN). Welches Bezirksgericht konkret zuständig ist, richtet sich nach dem Gemeindebezirk. Eine Übersicht finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Kann ich eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt machen?
Grundsätzlich ja – bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht keine Anwaltspflicht. Gerade bei Kindern, Immobilien oder komplexeren Vermögensverhältnissen ist eine anwaltliche Beratung jedoch sinnvoll, um die eigene Position abzusichern – etwa auch, um Themen wie (Witwen-)Pension oder Sozialleistungen nach der Scheidung zu klären.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung in Wien an Gerichtskosten?
Die Pauschalgebühr nach dem GGG beträgt derzeit rund EUR 384 (Richtwert). Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für Beglaubigungen, Übersetzungen oder anwaltliche Vertretung. Für den Vergleich bei der Scheidung fallen noch EUR 384 bei Gericht an.
Wie lange dauert eine Scheidung in Wien?
Das hängt vom Verfahrenstyp ab. Eine einvernehmliche Scheidung kann – bei vollständigen Unterlagen und Einigung – deutlich schneller abgeschlossen werden als ein strittiges Verfahren. Konkrete Zeitangaben sind nur nach Sichtung des Einzelfalls möglich.
Was ist, wenn wir Kinder haben?
Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern müssen Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt geregelt werden. Das Kindeswohl steht dabei im Mittelpunkt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist die Regelung Teil der Scheidungsvereinbarung. Ebenso ist eine Bestätigung über eine absolvierte Elternberatung erforderlich.
Was passiert mit Wohnung und Vermögen?
Die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse – einschließlich der Ehewohnung – ist einer der häufigsten Streitpunkte. Eine klare Regelung, ob einvernehmlich oder gerichtlich, schützt beide Seiten.
Welches Bezirksgericht ist zuständig, wenn wir umgezogen sind?
Maßgeblich ist der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt, sofern zumindest ein Ehegatte dort noch aufhältig ist. Haben beide Wien verlassen, greift eine abweichende Zuständigkeitsregel. Im Zweifel sollten Sie die Zuständigkeit vor Einreichung anwaltlich prüfen lassen.
Rechtsgrundlagen
Quellen und rechtliche Grundlagen
- § 76 JN (Jurisdiktionsnorm) – Zuständigkeit in Ehesachen
- GGG (Gerichtsgebührengesetz) – Gebühren für einvernehmliche Ehescheidung
- § 55a EheG (Ehegesetz) – einvernehmliche Scheidung; weitere einschlägige Regelungen zu Scheidung und Verfahren
- RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) – gesetzlicher Auffangmaßstab für Kostenersatz
- RAK Wien – Anwaltssuche mit Fachgruppen
- Bezirksgerichte in Wien – Übersicht und Kontakt
Rechtsquellen abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).
Scheidung in Wien – nächster Schritt?
Ob einvernehmlich oder strittig, ob Kinder, Immobilien oder Auslandsbezug beteiligt sind – als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei in Wien beraten wir Sie konkret zu Ihrer Situation. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Seite Scheidungsanwalt Wien.
Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – ohne Verpflichtung.
Stand der Rechtslage: 07/2026
Dr. Theresa Kamp, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien · Lederergasse 22/3, 1080 Wien · Telefon: +43 1 346 08 03 · E-Mail: office@ehescheidungsanwalt-wien.at · Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–18:00, Fr 09:00–16:00



