Ratgeber Scheidungskosten

Scheidungskosten in Österreich: Gerichtsgebühren und Anwaltskosten

Wer sich in Österreich scheiden lassen möchte, will vorab wissen: Was kostet eine Scheidung tatsächlich?

Scheidung Kosten in Österreich: zwei Figuren auf gleich hohen Münzstapeln als Sinnbild für die Aufteilung von Gerichtsgebühren und Anwaltskosten

Lesezeit ca. 5 MinutenStand der Rechtslage: 07/2026Autorin: Dr. Theresa Kamp – Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien

Kurzüberblick: Mit diesen Kosten müssen Sie typischerweise rechnen

Wer sich in Österreich scheiden lassen möchte, will vorab wissen: Was kostet eine Scheidung tatsächlich? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie sich einvernehmlich einigen oder ob ein strittiges Verfahren nötig wird. Die folgenden Orientierungswerte geben Ihnen einen ersten Überblick über typische Scheidungskosten.

Einvernehmliche Scheidung

Gerichtsgebühren von EUR 768–960 (fix, je nach Vergleichsinhalt) plus Anwaltskosten, die vom konkreten Aufwand abhängen. Häufig wird nach Stundensatz abgerechnet.

Strittige Scheidung

Die Gerichtsgebühren können höher ausfallen, und auch die Anwaltskosten sind typischerweise höher als bei einer einvernehmlichen Scheidung, weil der Zeitaufwand deutlich größer ist (mehrere Verhandlungen und Schriftsätze erforderlich).

Die tatsächlichen Kosten hängen von der Komplexität Ihres Falls ab.

Wovon hängen Scheidungskosten in Österreich ab?

Nicht jede Scheidung kostet gleich viel. Die wichtigsten Kostentreiber im Überblick:

  • Verfahrensart: Eine einvernehmliche Scheidung ist deutlich günstiger als ein strittiges Verfahren.
  • Anzahl und Komplexität der Streitpunkte: Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht und Vermögensaufteilung können jeweils eigene Verfahren erfordern.
  • Vermögenswerte: Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größere Ersparnisse erfordern häufig Sachverständigengutachten.
  • Dauer des Verfahrens: Je mehr Tagsatzungen und Schriftsätze nötig sind, desto höher die Anwaltskosten.
  • Internationaler Bezug: Fremdsprachige Urkunden, Zustellungen ins Ausland oder Fragen der internationalen Zuständigkeit verursachen zusätzliche Kosten.

Was kostet Ihre Scheidung?

Im Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und sagen Ihnen, welcher Aufwand realistisch auf Sie zukommt.

Einvernehmliche Scheidung: Kosten im Detail

Gerichtsgebühren bei einvernehmlicher Scheidung (GGG)

Die Gerichtsgebühren für eine einvernehmliche Scheidung sind gesetzlich festgelegt und damit gut planbar:

  • EUR 384 für den Scheidungsantrag
  • EUR 384 für den gerichtlichen Vergleich – oder EUR 576, wenn der Vergleich auch unbewegliche Sachen oder bücherliche Rechte (z. B. Liegenschaftsanteile) umfasst
  • Gesamt: EUR 768 bzw. EUR 960 (je nach Vergleichsinhalt)
Was kostet eine Scheidung: zerrissenes Scheidungsdokument mit zwei Eheringen als Symbol für Scheidungskosten in Österreich

Anwaltskosten bei einvernehmlicher Scheidung: typische Spannen und Abrechnung

Die Kosten liegen typischerweise bei ca. EUR 3.500–6.500. Die Spanne ergibt sich aus dem konkreten Leistungsumfang:

  • Erstberatung: Klärung der Ausgangslage, Ziele und Optionen
  • Entwurf oder Prüfung der Scheidungsvereinbarung: Unterhalt, Obsorge, Vermögensaufteilung, Ehewohnung
  • Einreichung des Antrags und Terminvorbereitung
  • Begleitung zum Gerichtstermin

Die Abrechnung erfolgt entweder nach Stundensatz (mit detaillierter Leistungsaufstellung) oder – bei klar abgrenzbaren Leistungen – über ein Pauschalhonorar. Details zur Honorarstruktur finden Sie auf der Honorar-Seite.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Einvernehmliche Scheidung: Die Aufteilung der Kosten wird in der Scheidungsvereinbarung geregelt. Üblich ist, dass die Gerichtsgebühren geteilt werden und jede Seite die eigenen Anwaltskosten trägt.

Strittige Scheidung: Die im Verfahren unterlegene Partei muss der obsiegenden Partei die Kosten nach dem RATG (Rechtsanwaltstarifgesetz) erstatten.

Achtung: Wird nach Stundensatz abgerechnet, kann das bedeuten, dass die eigenen Rechtsanwaltskosten nicht zur Gänze übernommen werden – selbst wenn man das Scheidungsverfahren gewinnt.

Kosten realistisch einschätzen, bevor Sie entscheiden

Wir sagen Ihnen offen, welcher Weg in Ihrer Situation trägt – und was er kostet.

So können Sie Scheidungskosten senken (ohne Ihre Position zu schwächen)

Einvernehmliche Lösung und Mediation als Kostensenker

Der wirksamste Hebel zur Kostenreduktion: eine einvernehmliche Einigung. Mediation kann helfen, offene Punkte außergerichtlich zu klären. Sie ersetzt aber nicht die rechtliche Prüfung der Vereinbarung – lassen Sie jede Einigung vor Unterschrift anwaltlich prüfen.

Verfahrenshilfe (§ 63 ZPO): Voraussetzungen und Umfang

Wenn Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu tragen, können Sie beim Gericht Verfahrenshilfe beantragen. Diese kann umfassen:

  • Befreiung von Gerichtsgebühren
  • Beistellung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts

Voraussetzung ist, dass die Prozessführung nicht offensichtlich aussichtslos ist und die Kosten den notwendigen Unterhalt gefährden würden.

Gute Vorbereitung reduziert Anwaltsstunden

Je besser Sie vorbereitet ins Erstgespräch kommen, desto effizienter können wir arbeiten.

FAQ

Häufige Fragen zu Scheidungskosten


Was kostet eine einvernehmliche Scheidung insgesamt?

In Österreich liegen die Gesamtkosten typischerweise bei EUR 3.300–6.500 je Partei. Darin enthalten sind die fixen Gerichtsgebühren von EUR 768–960 (nach dem GGG) sowie Anwaltskosten.

Was kostet eine strittige Scheidung durchschnittlich?

Die Kosten beginnen bei ca. EUR 3.000 je Partei und können EUR 15.000 oder mehr erreichen.

Muss ich in Österreich für die Scheidung einen Anwalt haben?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht keine Anwaltspflicht – eine anwaltliche Begleitung ist aber dringend empfehlenswert.

Wie hoch sind die Gerichtsgebühren bei einvernehmlicher Scheidung genau?

Die Gerichtsgebühren betragen EUR 384 für den Antrag und EUR 384 für den gerichtlichen Vergleich – insgesamt EUR 768 (nach dem GGG). Umfasst der Vergleich auch Liegenschaften oder bücherliche Rechte, erhöht sich die zweite Gebühr auf EUR 576, sodass insgesamt EUR 960 anfallen.

Wovon hängt der Streitwert ab?

Für die Berechnung der Anwaltskosten gilt in Ehesachen eine gesetzliche Bemessungsgrundlage von EUR 6.000. Damit verbundene vermögensrechtliche Ansprüche werden hinzugerechnet. Der Streitwert in anderen Verfahren wie zB Unterhalt bemisst sich nach den wirtschaftlichen Forderungen – z. B. der Höhe des geforderten Unterhalts oder dem Wert strittiger Vermögensgegenstände.

Wer zahlt das Gutachten für die Immobilie?

Grundsätzlich werden die Kosten vorerst von der antragstellenden Partei vorgelegt. Im Endurteil kann das Gericht die Kosten aufteilen.

Werden Detektivkosten ersetzt?

Nicht automatisch. Nach der Rechtsprechung des OGH sind Detektivkosten nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig.

Kann ich Verfahrenshilfe bekommen und wie beantrage ich sie?

Verfahrenshilfe steht zu, wenn Sie die Verfahrenskosten nicht ohne Beeinträchtigung Ihres notwendigen Unterhalts tragen können und die Rechtsverfolgung nicht offenbar mutwillig oder aussichtslos ist. Der Antrag wird beim Prozessgericht erster Instanz gestellt – in Ehesachen ist das das zuständige Bezirksgericht.

Was kostet eine Scheidung, wenn Kinder betroffen sind?

Kinder selbst verursachen keine zusätzlichen Gerichtsgebühren für die Scheidung. Die Kosten steigen aber, wenn Obsorge, Kontaktrecht oder Kindesunterhalt strittig sind.

Rechtsgrundlagen

Quellen und rechtliche Grundlagen


  • GGG (Gerichtsgebührengesetz) – Pauschalgebühren bei einvernehmlicher Scheidung
  • GGG (Gerichtsgebührengesetz) – Gerichtsgebühren nach Streitwert bei strittigen Verfahren
  • RATG – Rechtsanwaltstarifgesetz
  • § 63 und § 65 ZPO – Verfahrenshilfe, Antragstellung; § 10 Z 4 lit a RATG – Bemessungsgrundlage in Ehesachen; Gerichtsgebühren nach GGG, Stand 07/2026
  • OGH-Rechtsprechung – zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten
  • BMJ – Informationen zu Gerichtsgebühren
  • ÖRAK – Honorarrichtlinien für Rechtsanwält:innen

Rechtsquellen abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Vertiefen

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Transparente Informationen zu Stundensatz, Pauschalen und Abrechnungslogik.

Scheidungskosten konkret einschätzen lassen?

Wie viel eine Scheidung tatsächlich kostet, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Auf der Seite Honorar finden Sie transparente Informationen zu Stundensatz und Pauschalen – und im Erstgespräch ordnen wir Ihren konkreten Fall ein.

Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – ohne Verpflichtung.

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