Ratgeber Scheidung

Privilegierte Scheidung in Österreich

Viele wollen eine Trennung möglichst rasch hinter sich bringen.

Privilegierte Scheidung: Sanduhr mit rinnendem Sand als Sinnbild für die dreijährige Trennungsfrist

Lesezeit ca. 8 MinutenDr. Theresa Kamp, Rechtsanwältin für Familienrecht in WienScheidung

Rechtlich ist die Ehe aber auf Dauer angelegt und lässt sich nicht einfach abbestellen. Manchmal lohnt es sich deshalb, nichts zu überstürzen – denn wer trotz des Verhaltens des Partners an der Ehe festhält, kann später unterhalts- und pensionsrechtlich deutlich besser dastehen.

Genau darum geht es bei der privilegierten Scheidung. Im Folgenden erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Verfahren abläuft und warum der Zeitpunkt eine große Rolle spielt.

Was ist eine privilegierte Scheidung?

Können sich beide Seiten auf eine Scheidung und auf die Scheidungsfolgen einigen, ist eine einvernehmliche Scheidung möglich. Lehnt eine Person die Scheidung zwar ab, kann man ihr aber Eheverfehlungen vorwerfen, die zum Scheitern der Ehe geführt haben, kommt eine Scheidungsklage in Betracht. Lässt sich die andere Seite weder von einer einvernehmlichen Scheidung überzeugen, noch ist ihr etwas vorzuwerfen, wird es schwieriger. Für diese Fälle sieht das Ehegesetz die Scheidung nach langjähriger Trennung vor – im Sprachgebrauch „privilegierte Scheidung“ genannt.

Ist die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben, kann jeder der Eheleute wegen tiefgreifender unheilbarer Zerrüttung die Scheidung begehren – auch die Person, die das Scheitern der Ehe zu verantworten hat. Das Gericht gibt dem Begehren nicht statt, wenn es überzeugt ist, dass die Ehe wiederhergestellt werden kann. Außerdem kann die beklagte Seite verlangen, dass die Scheidung nicht ausgesprochen wird, wenn die klagende Person die Zerrüttung allein oder überwiegend verschuldet hat und die Scheidung die beklagte Seite härter treffen würde als die Abweisung die klagende Seite. Das Gericht wägt dann alle Umstände ab – unter anderem Dauer der Ehe, Alter und Gesundheit der Eheleute und das Wohl der Kinder.

Nach sechs Jahren Trennung ist dem Scheidungsbegehren jedenfalls stattzugeben.

Ein Hinweis vorweg: In der Ehe besteht grundsätzlich die Pflicht zum gemeinsamen Wohnen. In einer Krise einfach auszuziehen, ist rechtlich nicht ratsam, weil der Auszug aus der Ehewohnung als schwere Eheverfehlung gewertet werden kann. Ist das Zusammenleben unerträglich, empfiehlt es sich, schriftlich festzuhalten, dass beide mit getrennten Wohnsitzen einverstanden sind. Bei körperlicher Bedrohung oder anderen wichtigen persönlichen Gründen ist eine gesonderte Wohnungnahme ohnehin gerechtfertigt.

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Voraussetzungen der privilegierten Scheidung

Trennung und Zerrüttung: worauf es ankommt

Die zentrale Voraussetzung ist die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren, verbunden mit einer unheilbaren Zerrüttung der Ehe (nach dem Ehegesetz).

Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft bedeutet: Die Eheleute führen kein gemeinsames Leben mehr – kein gemeinsamer Haushalt, keine gemeinsame Wirtschaftsführung, keine eheliche Lebensgemeinschaft im umfassenden Sinn. Es reicht nicht aus, dass sich die Eheleute „nur“ häufig streiten, solange sie weiterhin zusammenleben.

Typische Indizien, die auf eine tatsächliche Trennung hinweisen können, sind etwa:

  • Getrennte Wohnsitze (Meldezettel, Mietverträge)
  • Getrennte Haushaltsführung und Finanzen
  • Keine gemeinsamen Mahlzeiten, keine gemeinsame Freizeitgestaltung
  • Getrennte Schlafzimmer (bei Trennung innerhalb derselben Wohnung – hier gelten allerdings strenge Anforderungen)
  • Kommunikation gegenüber dem sozialen Umfeld, die die Trennung bestätigt

Wichtig: Eine Trennung innerhalb derselben Wohnung ist möglich, muss aber besonders genau dargelegt werden. Die Anforderungen an den Nachweis sind in diesen Fällen deutlich höher.

Relevante OGH-Rechtsprechung

OGH 8 Ob 61/18f: Der OGH hat klargestellt, dass die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ein umfassendes Bild erfordert – einzelne, gelegentliche Kontakte (z. B. ein gemeinsamer Termin) heben die Trennung nicht auf, solange die Lebensgemeinschaft als Ganzes aufgelöst bleibt. Für die Praxis bedeutet das: Vereinzelte Berührungspunkte schaden der Darstellung der Trennung nicht zwingend.

OGH 10 Ob 60/18y: Zur Trennung innerhalb der Ehewohnung: Der OGH verlangt den Nachweis einer vollständigen Auflösung der wirtschaftlichen und persönlichen Gemeinschaft. Getrennte Schlafzimmer allein reichen nicht aus – es bedarf einer umfassenden Darlegung, dass kein gemeinsames Wirtschaften und keine persönliche Gemeinschaft mehr bestanden hat.

Auswirkungen: Warum sich Durchhalten lohnen kann

Hier liegt der eigentliche Kern der privilegierten Scheidung: Sie ist keine Erleichterung für die Person, die sich scheiden lassen will. Sie ist ein Schutz für die Person, die an der Ehe festhalten wollte.

Zerschnittene Heiratsurkunde mit Schere und Rose als Sinnbild für die Scheidung nach langjähriger Trennung

Wird die Ehe nach dreijähriger Trennung geschieden und stellt das Gericht im Urteil fest, dass die klagende Person allein oder überwiegend schuld am Scheitern der Ehe ist, kann das für die beklagte Seite erhebliche unterhalts- und pensionsrechtliche Vorteile bringen. Beim Unterhalt wird die beklagte Person dann auch nach der Scheidung so gestellt wie bei aufrechter Ehe.

Wichtig: Diesen Verschuldensausspruch spricht das Gericht nur auf Antrag der beklagten Seite aus – von selbst passiert das nicht.

Auch bei der Pension kann sich das auswirken. Für geschiedene Ehegatten hängt die Witwen- bzw. Witwerpension grundsätzlich davon ab, dass ein Unterhaltsanspruch bestand oder tatsächlich Unterhalt geleistet wurde; die Höhe ist im Regelfall mit dem Unterhaltsbetrag gedeckelt. Diese Deckelung entfällt unter anderem dann, wenn das Scheidungsurteil den Verschuldensausspruch enthält, die Ehe mindestens fünfzehn Jahre gedauert hat und die berechtigte Person bei Rechtskraft der Scheidung das 40. Lebensjahr vollendet hatte. Ob das in Ihrem Fall greift, prüfen wir im Erstgespräch.

Unsicher, ob sich Abwarten in Ihrem Fall auszahlt?

Wir prüfen Ihre unterhalts- und pensionsrechtliche Ausgangslage und besprechen mit Ihnen den passenden Zeitpunkt.

Ablauf: So läuft eine privilegierte Scheidung typischerweise ab

Schritt 1: Einordnung – passt die privilegierte Scheidung zu Ihrer Situation?

Am Anfang steht die Frage, ob die privilegierte Scheidung der richtige Weg ist. Relevante Leitfragen sind unter anderem: Seit wann leben Sie getrennt? Gibt es gemeinsame Kinder? Bestehen offene Streitpunkte (Unterhalt, Vermögen, Obsorge)?

Schritt 2: Antrag und Unterlagen

Für das Verfahren werden typischerweise benötigt:

  • Heiratsurkunde
  • Meldezettel (aktuell und historisch, zum Nachweis der Trennung)
  • Nachweise zur Trennungssituation (z. B. eigener Mietvertrag, getrennte Konten)
  • Angaben zu gemeinsamen Kindern

Die konkreten Anforderungen hängen vom Einzelfall und vom zuständigen Gericht ab.

Schritt 3: Was das Gericht prüft

Im Verfahren prüft das Gericht im Kern drei Punkte: Liegt eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft vor? Seit wann? Ist die Ehe unheilbar zerrüttet? Und: Werden Einwendungen erhoben – etwa der Mitverschuldenseinwand – und sind diese berechtigt?

Schritt 4: Folgen der Scheidung

Mit oder nach der Scheidung stellen sich häufig weitere Themen: Unterhalt, Vermögensaufteilung und Ehewohnung sowie – bei gemeinsamen Kindern – Obsorge und Kontaktrecht. Diese Punkte werden hier nicht vertieft, sind aber regelmäßig Teil der Gesamtstrategie.

Unterschied zur einvernehmlichen Scheidung

Bei der einvernehmlichen Scheidung nach dem Ehegesetz müssen sich beide Seiten über die Scheidung selbst und sämtliche Scheidungsfolgen einigen – in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung, die Unterhalt, Vermögensaufteilung, Ehewohnung und (bei Kindern) Obsorge und Kontaktrecht regelt.

Die privilegierte Scheidung setzt hingegen keine Einigung voraus. Sie kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich oder nicht gewollt ist – etwa weil die andere Seite die Scheidung verweigert oder keine Einigung über die Folgen erzielt werden kann.

In der Praxis kommt es vor, dass Mandant:innen zunächst eine einvernehmliche Lösung anstreben und bei Scheitern der Verhandlungen auf eine privilegierte Scheidung umschwenken.

Mehr zu Voraussetzungen und Ablauf finden Sie unter Einvernehmliche Scheidung in Österreich.

Unterschied zur Verschuldensscheidung

Bei einer strittigen Scheidung wegen Verschulden wird häufig ein konkretes Fehlverhalten als Scheidungsgrund geltend gemacht – insbesondere wegen Eheverfehlung nach dem Ehegesetz. Das Ehegesetz kennt daneben auch verschuldensunabhängige Scheidungsgründe. Die privilegierte Scheidung stützt sich dagegen nicht auf konkretes Fehlverhalten, sondern auf die objektive Tatsache der langjährigen Trennung und Zerrüttung.

In der Praxis kann das Verfahren dennoch schwierig werden – nämlich dann, wenn die andere Seite bestreitet, dass die häusliche Gemeinschaft tatsächlich aufgehoben war, oder sich auf die Härteklausel beruft.

Wenn gestritten wird: Strittige Scheidung in Österreich

FAQ

Häufige Fragen zur privilegierten Scheidung


Was bedeutet „paktierte Scheidung“ – ist das dasselbe wie privilegierte Scheidung?

Nein. „Paktierte Scheidung“ ist kein gesetzlicher Fachbegriff. Gemeint ist damit in der Praxis, dass sich die Eheleute zwar einig sind, dass sie sich scheiden lassen wollen, sich über die Folgen aber nicht einigen können – die Scheidung erfolgt dann dennoch mit Urteil. Das ist etwas anderes als eine privilegierte Scheidung.

Ab wann ist eine privilegierte Scheidung möglich?

Grundvoraussetzung ist, dass die häusliche Gemeinschaft seit mindestens drei Jahren aufgehoben ist und die Ehe unheilbar zerrüttet ist (nach dem Ehegesetz).

Muss mein:e Ehepartner:in zustimmen?

Nein. Die privilegierte Scheidung setzt keine Zustimmung der anderen Seite voraus. Allerdings kann die beklagte Seite unter den Voraussetzungen des Ehegesetzes Einwendungen erheben – insbesondere wenn die klagende Person die Zerrüttung allein oder überwiegend verschuldet hat und die Scheidung die beklagte Seite besonders hart treffen würde. Das Gericht entscheidet dann, ob und wie die Scheidung ausgesprochen wird.

Welche Beweise brauche ich für die Trennung?

Typische Nachweise sind getrennte Meldeadressen, eigene Mietverträge, getrennte Konten und Zeugenaussagen aus dem Umfeld. Was im Einzelfall ausreicht, hängt von der konkreten Situation ab – insbesondere bei Trennung innerhalb derselben Wohnung sind die Anforderungen deutlich strenger.

Wie lange dauert das Verfahren?

Die Verfahrensdauer hängt davon ab, ob zentrale Punkte bestritten werden, ob eine Beweisaufnahme nötig ist und wie ausgelastet das zuständige Gericht ist.

Was ist, wenn wir getrennt leben, aber noch in derselben Wohnung wohnen?

Eine Trennung innerhalb derselben Wohnung ist rechtlich möglich, unterliegt aber einer sehr hohen Darlegungslast. Nachzuweisen ist, dass die wirtschaftliche und persönliche Gemeinschaft vollständig aufgelöst ist – getrennte Schlafzimmer allein genügen in der Regel nicht.

Welche Themen sollte ich vorab klären (Kinder, Unterhalt, Vermögen)?

Unabhängig vom Scheidungsverfahren sollten Sie folgende Punkte im Blick haben: Unterhalt (für Kinder und ggf. nachehelich), Vermögensaufteilung (Ersparnisse, Ehewohnung, Kredite) sowie – bei gemeinsamen Kindern – Obsorge und Kontaktrecht. Diese Themen können parallel zur Scheidung oder im Anschluss geregelt werden.

Rechtsgrundlagen

Quellen & rechtlicher Hinweis


  • § 55 Ehegesetz (EheG) – Scheidung nach Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (privilegierte Scheidung)
  • § 61 Abs 3 EheG – Verschuldensausspruch auf Antrag des beklagten Ehegatten
  • § 69 Abs 2 EheG – Unterhalt nach § 94 ABGB trotz Scheidung
  • § 90 ABGB – eheliche Pflichten, insbesondere gemeinsames Wohnen; § 92 ABGB – gesonderte Wohnungnahme
  • § 258 Abs 4 und § 264 Abs 8 bis 10 ASVG – Witwen-/Witwerpension für geschiedene Ehegatten; alle Normen abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Privilegierte Scheidung – kommt das für Sie in Frage?

Ob die Voraussetzungen in Ihrer Situation vorliegen und wie das Verfahren konkret abläuft, lässt sich nur nach Sichtung des Einzelfalls beurteilen. Als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei in Wien begleiten wir Sie durch diesen Prozess. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie auf der Seite Scheidungsanwalt Wien.

Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – ohne Verpflichtung.

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Dr. Theresa Kamp, Rechtsanwältin für Familienrecht in Wien · Lederergasse 22/3, 1080 Wien · Telefon: +43 1 346 08 03 · E-Mail: office@ehescheidungsanwalt-wien.at · Öffnungszeiten: Mo–Do 09:00–18:00, Fr 09:00–16:00

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