Ratgeber Namensrecht

Namensänderung nach Scheidung & Heirat in Österreich – Familienname, Kindesname, Ablauf

Eine Namensänderung in Österreich kann verschiedene Hintergründe haben – und je nach Ausgangslage gelten unterschiedliche Regeln.

Namensänderung in Österreich nach Heirat und Scheidung: zwei Herzen als Sinnbild für Eheschließung und Namensführung

Lesezeit ca. 6 MinutenAutorin: Dr. Theresa Kamp, Rechtsanwältin für Familienrecht in WienScheidung & Namensrecht

Dieser Beitrag behandelt die familienrechtliche Namensführung rund um Heirat, Scheidung und Kindesname, also die Fälle, in denen sich der Familienname durch ein Ereignis im Personenstandsrecht ändert oder geändert werden kann.

Davon abzugrenzen ist die behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz (NÄG) – etwa wenn jemand unabhängig von Heirat oder Scheidung einen neuen Vor- oder Familiennamen annehmen möchte. Diese Variante wird weiter unten kurz erklärt.

Zur Orientierung:

Nach der Heirat: Gemeinsamer Ehename, Doppelname oder Beibehaltung des bisherigen Namens.

Nach der Scheidung: Möglichkeit, den Geburtsnamen wieder anzunehmen.

Kindesname: Änderung ist an bestimmte Voraussetzungen und Zustimmungserfordernisse gebunden.

Auslandsbezug: Bei binationalen Ehen oder ausländischem Familiennamen können Sonderregelungen gelten.

Namensänderung nach Heirat: Ehename, Doppelname, Beibehaltung

Bei der Eheschließung in Österreich entscheiden die Eheleute, welchen Familiennamen sie künftig führen. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Es gibt keinen Automatismus – der Name ändert sich nicht von selbst.

Folgende Optionen bestehen typischerweise:

Gemeinsamer Familienname: Ein Partner bzw. eine Partnerin übernimmt den Familiennamen des anderen.

Doppelname (Begleitname): Der bisherige Familienname kann dem gemeinsamen Ehenamen vorangestellt oder angefügt werden. Ein Doppelname muss durch einen Bindestrich zwischen den einzelnen Teilen getrennt werden.

Beibehaltung des bisherigen Namens: Beide Eheleute behalten ihren jeweiligen Familiennamen. Der Familienname gemeinsamer Kinder wird in diesem Fall nicht bei der Eheschließung festgelegt, sondern rund um die Geburt bestimmt: Die Eltern können den Familiennamen eines Elternteils oder einen Doppelnamen wählen. Wird keine Bestimmung getroffen, erhält das Kind den Familiennamen der Mutter (nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch).

Wo wird das geregelt? Die Namenserklärung erfolgt beim Standesamt – entweder im Zuge der Eheschließung oder nachträglich. Mitzubringen sind in der Regel Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel und ein gültiger Lichtbildausweis. Die konkreten Unterlagen kann das zuständige Standesamt vorab bestätigen.

Welcher Name passt zu Ihrer Situation?

Wir klären mit Ihnen, welche Namensführung nach Heirat oder Scheidung möglich ist und welche Schritte dafür nötig sind.

Namensänderung nach Scheidung: Geburtsnamen wieder annehmen

Nach einer Scheidung stellt sich häufig die Frage: Kann ich meinen Namen nach der Scheidung zurückändern – also wieder meinen Geburtsnamen führen? Die kurze Antwort: Ja, das ist möglich.

Name nach der Scheidung zurück: Herz-Symbolbild für den Neuanfang und die Wiederannahme des Geburtsnamens

Ablauf in fünf Schritten:

Ausgangslage prüfen: Welchen Namen haben Sie während der Ehe geführt – den Ehenamen, einen Doppelnamen oder Ihren Geburtsnamen?

Namenserklärung abgeben: Die Wiederannahme des früheren Familiennamens erfolgt durch eine Erklärung vor der Personenstandsbehörde (Standesamt). Diese Erklärung ist auch nach Rechtskraft der Scheidung jederzeit möglich – es gibt keine Frist.

Unterlagen mitbringen: Typischerweise werden das rechtskräftige Scheidungsurteil, die Geburtsurkunde, ein gültiger Lichtbildausweis und ggf. die Heiratsurkunde verlangt.

Gebühren: Es fallen Verwaltungsabgaben an. Die Höhe kann je nach Gemeinde bzw. Standesamt variieren – rechnen Sie mit einem Richtwert von ca. 40 Euro für die Beurkundung inklusive neuer Urkunde (ohne Folgekosten für neue Dokumente).

Folgeänderungen nicht vergessen: Nach der Namensänderung müssen Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Meldezettel, Bankkonten und Verträge angepasst werden. Planen Sie dafür etwas Zeit ein.

Zeitrahmen: Die Namenserklärung selbst ist relativ schnell erledigt. Die Bearbeitung und die anschließende Dokumentenumstellung können insgesamt einige Wochen in Anspruch nehmen.

Weiterführend zum Ablauf der Trennung: Einvernehmliche Scheidung in Österreich

Namensänderung Kind in Österreich: Wann ist das möglich?

Die Änderung des Familiennamens eines Kindes ist an strengere Voraussetzungen geknüpft als die eigene Namensänderung nach Scheidung.

Grundsätzlich gilt:

  • Bei der Geburt erhält das Kind den Familiennamen nach den gesetzlichen Regeln (gemeinsamer Familienname der Eltern oder – bei unterschiedlichen Namen – den von den Eltern bestimmten Familiennamen bzw. den Familiennamen der Mutter).
  • Eine nachträgliche Änderung des Kindesnamens kann auf zwei Wegen erfolgen: Zum einen gibt es Fälle, in denen sich der Kindesname am Standesamt neu bestimmen lässt – etwa bei Heirat der Eltern, Vaterschaftsfeststellung oder Adoption. Zum anderen ist eine Namensänderung möglich.
  • Bei minderjährigen Kindern ist grundsätzlich die Zustimmung beider obsorgeberechtigten Elternteile erforderlich. Stimmt ein Elternteil nicht zu, kann das Gericht unter bestimmten Voraussetzungen die Zustimmung ersetzen. Ist ein Elternteil allein obsorgeberechtigt, kann der grundsätzlich allein entscheiden.

Was tun bei Uneinigkeit? Wenn sich die Eltern nicht einigen können, empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung. Die Frage, ob ein „wichtiger Grund“ vorliegt und wie die Obsorgeregelung in die Beurteilung einfließt, hängt vom Einzelfall ab.

Mehr zur Obsorge lesen Sie unter Obsorge.

Streit über den Kindesnamen?

Wir prüfen, ob eine Namensänderung für Ihr Kind möglich ist und wie sich fehlende Zustimmung rechtlich lösen lässt.

Abgrenzung: Standesamtliche Namensführung vs. behördliche Namensänderung nach NÄG

Wer in Österreich nach „Namensänderung“ sucht, meint oft zwei unterschiedliche Dinge:

Merkmal
Familienrechtliche Namensführung · Behördliche Namensänderung (NÄG)
Anlass
Familienrechtliche Namensführung: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes · Behördliche Namensänderung (NÄG): Wunsch nach neuem Vor- oder Familiennamen (unabhängig vom Familienstand)
Rechtsgrundlage
Familienrechtliche Namensführung: Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB), Personenstandsgesetz · Behördliche Namensänderung (NÄG): Namensänderungsgesetz (NÄG)
Zuständig
Familienrechtliche Namensführung: Standesamt (Personenstandsbehörde) · Behördliche Namensänderung (NÄG): Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat
Voraussetzung
Familienrechtliche Namensführung: Namenserklärung im Rahmen des jeweiligen Ereignisses · Behördliche Namensänderung (NÄG): Wichtiger Grund erforderlich (z. B. Name ist anstößig, lächerlich oder schwer auszusprechen)

Die behördliche Namensänderung nach dem NÄG ist also an strengere Voraussetzungen geknüpft. Ein bloßer Wunsch nach einem „schöneren“ Namen reicht in der Regel nicht aus. Auch die Kosten unterscheiden sich deutlich: Bei einer sogenannten Wunschnamensänderung ohne qualifizierten Grund können die Gebühren mehrere hundert Euro betragen.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen & Praxis-Hinweise


Zentrale Rechtsgrundlagen (Auszug):

  • § 93 ABGB – Regelung des Ehenamens und der Namensführung bei Eheschließung
  • § 155 ABGB – Familienname des Kindes
  • Personenstandsgesetz (PStG) – Beurkundung der Namenserklärung
  • Namensänderungsgesetz (NÄG) – behördliche Änderung von Vor- und Familiennamen außerhalb familienrechtlicher Anlässe

FAQ

FAQ zur Namensänderung in Österreich


Was kostet eine Namensänderung in Österreich?

Die Kosten hängen davon ab, ob es sich um eine Namenserklärung beim Standesamt (nach Heirat oder Scheidung) oder eine behördliche Namensänderung nach dem NÄG handelt. Eine Namensänderung nach dem NÄG ist deutlich teurer.

Wie lange dauert die Namensänderung nach Scheidung?

Die Namenserklärung selbst ist in der Regel kurzfristig möglich. Die anschließende Umstellung von Dokumenten (Reisepass, Führerschein, Bankkonto etc.) kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Kann ich nach der Scheidung meinen Geburtsnamen wieder annehmen?

Ja. Nach der Scheidung können Sie durch eine Erklärung bei der Personenstandsbehörde Ihren früheren Familiennamen wieder annehmen. Dafür gibt es keine Frist – die Erklärung ist jederzeit möglich.

Kann der Kindesname ohne Zustimmung des anderen Elternteils geändert werden?

Hat ein Elternteil die alleinige Obsorge, kann dieser allein über den Namen des Kindes entscheiden. Haben beide Eltern gemeinsam die Obsorge, ist es anders: Grundsätzlich braucht es dann die Zustimmung beider obsorgeberechtigten Elternteile. Wird die Zustimmung verweigert, kann unter bestimmten Voraussetzungen das Gericht die fehlende Zustimmung ersetzen.

Was gilt bei ausländischem Familiennamen?

Bei ausländischem Familiennamen oder binationaler Ehe können Sonderregelungen zur Schreibweise, Transkription und zum anwendbaren Namensrecht gelten. Ausländische Urkunden müssen in der Regel beglaubigt und übersetzt werden.

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Sie stehen vor einer Scheidung oder möchten sich über Ihre Optionen informieren? Hier finden Sie weitere Orientierung:

Scheidungsanwalt Wien – Wann eine anwaltliche Begleitung sinnvoll ist und was Sie von einer Erstberatung erwarten können.

Einvernehmliche Scheidung – Voraussetzungen, Ablauf und welche Punkte vor der Einigung geklärt sein sollten.

Ehevertrag – Welche Regelungen ein Ehevertrag treffen kann und wann er sinnvoll ist – auch zur Vorsorge bei Namensfragen.

Obsorge – Alles zu gemeinsamer und alleiniger Obsorge, Kontaktrecht und den Rechten des Kindes.

Namensführung nach Scheidung oder Heirat klären

Ihr nächster Schritt: Haben Sie Fragen zur Namensführung rund um Scheidung oder Heirat – oder möchten Sie wissen, welche Schritte in Ihrer konkreten Situation sinnvoll sind? Wir beraten Sie vertraulich. Alles, was Sie schildern, unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheit ab der ersten Anfrage. Informationen zum Ablauf einer Scheidung finden Sie unter Scheidungsanwalt Wien.

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