Ratgeber Eheverfehlung

Ehebruch: Scheidungsgrund in Österreich? (Eheverfehlung, Beweise & Folgen)

Nicht jede Krise, nicht jede Distanz zwischen Eheleuten ist automatisch ein Scheidungsgrund oder ein Garant für ein gewonnenes Scheidungsverfahren.

Ehebruch und Eheverfehlung in Österreich: Symbolbild für ein belastetes Gespräch zwischen Eheleuten

Lesezeit ca. 8 MinutenDr. Theresa Kamp, Rechtsanwältin für Familienrecht in WienEheverfehlung

Kurzüberblick: Was „Ehebruch“ rechtlich bedeutet – und wann er relevant wird

Ehebruch ist im alltäglichen Sprachgebrauch ein klarer Begriff. Rechtlich ist die Sache differenzierter: Im geltenden Ehegesetz gibt es keinen eigenen Scheidungstatbestand für Ehebruch mehr – der frühere absolute Scheidungsgrund wurde durch das EheRÄG 1999 aufgehoben.

Das Ehegesetz nennt Ehebruch jedoch ausdrücklich als Regelbeispiel („insbesondere“) einer schweren Eheverfehlung.

Drei Fragen stehen dabei für Betroffene typischerweise im Vordergrund:

  • Reicht ein Seitensprung für eine Scheidung?
  • Was muss ich beweisen – und wie?
  • Was bedeutet das für den Unterhalt?

Die Antworten hängen von den konkreten Umständen ab. Nicht jede Krise, nicht jede Distanz zwischen Eheleuten ist automatisch ein Scheidungsgrund oder ein Garant für ein gewonnenes Scheidungsverfahren. Entscheidend sind Intensität, Dauer, die Frage, ob verziehen wurde, und ob ein Mitverschulden vorliegt.

Gesetzliche Grundlagen: Eheverfehlung und Verschuldensscheidung

Die Verschuldensscheidung nach dem Ehegesetz in einfachen Worten

Das Ehegesetz regelt die sogenannte Verschuldensscheidung: Ein Ehepartner kann die Scheidung begehren, wenn der andere durch eine schwere Eheverfehlung oder durch ehrloses oder unsittliches Verhalten die Ehe schuldhaft so tief zerrüttet hat, dass die Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann.

Vereinfacht: Es braucht schuldhaftes Fehlverhalten und einen ursächlichen Zusammenhang mit der Zerrüttung der Ehe. Beides muss vorliegen – eines allein genügt nicht.

Das Ehegesetz führt Ehebruch ausdrücklich als Regelbeispiel an: Wer „die Ehe bricht“, begeht demnach eine schwere Eheverfehlung, die den Kern der ehelichen Treuepflicht verletzt.

Den vollständigen Wortlaut dieser Bestimmung des Ehegesetzes finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Unsicher, wie Ihre Situation rechtlich einzuordnen ist?

Wir prüfen Ihren Sachverhalt vertraulich und ordnen ein, welche Umstände im Scheidungsverfahren tatsächlich Gewicht haben.

Ehebruch als Scheidungsgrund – welche Voraussetzungen in der Praxis zählen

Damit Ehebruch als Scheidungsgrund anerkannt wird, prüfen Gerichte regelmäßig folgende Punkte:

Zeitpunkt
Wann fand die Untreue statt – vor oder nach einer bereits bestehenden Zerrüttung?
Intensität und Dauer
Einmaliger Vorfall oder längerfristiges Verhältnis?
Auswirkungen
Hat die Untreue das Zusammenleben nachhaltig belastet oder war sie ursächlich für das Scheitern der Ehe?
Verzeihen
Wurde das Verhalten verziehen und die eheliche Gemeinschaft danach fortgesetzt? Wenn ja, kann das Recht, sich auf diese Eheverfehlung zu berufen, verloren gehen.
Mitverschulden
Hat die andere Seite ebenfalls Eheverfehlungen begangen?

Wichtig: Es gibt keine „automatische“ Scheidung wegen Ehebruchs. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

Weiterführend zu den Scheidungswegen: Einvernehmliche Scheidung in Österreich

Typische Eheverfehlungen (mit Fokus auf Untreue) – was Gerichte häufig als relevant ansehen

Untreue/Ehebruch: körperlich, digital, einmaliger Vorfall

Weniger bekannt ist, dass sogar intensive freundschaftliche Beziehungen bereits eine schwere Eheverfehlung darstellen können – etwa wenn man sie verheimlicht oder sie trotz Ablehnung des Ehepartners fortgesetzt hat.

Auch digitale Untreue – etwa intime Chats, die Nutzung von Dating-Apps oder der Austausch expliziter Nachrichten – kann als Eheverfehlung gewertet werden, wenn sie die eheliche Treuepflicht verletzt. Entscheidend ist, ob ein konkreter, belastbarer Sachverhalt vorliegt oder lediglich ein Verdacht.

Untreue als schwere Eheverfehlung: Silhouetten zweier Personen als zurückhaltendes Symbolbild

Emotionale Vernachlässigung, Demütigungen, Vertrauensbruch

Eheverfehlungen beschränken sich nicht auf sexuelle Untreue. Auch nachhaltige Abwertungen, fortgesetzte Kränkungen, die bewusste Entziehung von Nähe oder Unterstützung können als schwere Eheverfehlungen gelten – wenn sie zur Zerrüttung der Ehe beigetragen haben.

Freundschaft als Eheverfehlung?

Eine Freundschaft außerhalb der Ehe ist grundsätzlich kein Problem. Rechtlich relevant wird sie dann, wenn bestimmte Grenzen überschritten werden:

  • Heimlichkeit: Die Beziehung wird bewusst vor dem Partner/der Partnerin verborgen.
  • Intimität und Exklusivität: Emotionale oder körperliche Nähe, die über eine gewöhnliche Freundschaft hinausgeht.
  • Priorisierung: Die „Freundschaft“ wird dem/der Ehepartner:in systematisch vorgezogen.
  • Außenwirkung: Im Umfeld entsteht der Eindruck einer Partnerschaft.

Betroffene merken häufig an folgenden Punkten, dass eine Konstellation rechtlich relevant werden könnte: wiederkehrendes Lügen über Kontakte, auffällige Geheimhaltung digitaler Kommunikation oder das Zurückdrängen des/der Ehepartner:in aus gemeinsamen Lebensbereichen.

Beweislast & Beweise: Was Sie darlegen müssen – und was (nicht) reicht

Wer muss was beweisen?

Grundprinzip im Scheidungsverfahren: Wer sich auf eine Eheverfehlung stützt, muss die Tatsachen darlegen und beweisen. Ein bloßer Verdacht oder ein ungutes Gefühl genügt nicht. Das Gericht braucht nachvollziehbare, konkrete Sachverhalte.

Welche Beweismittel kommen in Betracht?

Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Beweismittel relevant sein:

  • Nachrichten (SMS, WhatsApp, E-Mails)
  • Fotos oder Screenshots
  • Zeug:innenaussagen
  • Detektivbericht
  • Dokumentation auffälliger Veränderungen (z. B. Abwesenheiten, Ausgaben)

Ob ein bestimmtes Beweismittel im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt von den Umständen ab.

Wichtig: Beweismittel, die durch rechtswidrige Methoden beschafft wurden – etwa durch Hacken von Accounts oder heimliche Tonaufnahmen – können im Scheidungsverfahren zwar oft verwertbar sein, im schlimmsten Fall aber selbst andere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ist eine Abwägung gefragt.

Typische Fehler bei der Beweissicherung

  • Vorschnell agieren, ohne Beweise zu haben: Ein einzelnes Foto oder eine mehrdeutige Nachricht ist selten ausreichend. Besser ist es, die Situation in Ruhe zu evaluieren, bevor man (gerichtlich) tätig wird.
  • Rechtswidrige Beschaffung: Beweise, die durch illegale Methoden gewonnen werden, können der eigenen Position auch schaden. Hier ist eine Abwägung sinnvoll.
  • Fehlende Struktur: Ohne klare Zeitlinie und Chronologie verlieren Sachverhalte vor Gericht an Überzeugungskraft.

Empfehlung: Ordnen Sie Fakten, Daten und Dokumente chronologisch und sachlich – bevor Sie rechtliche Schritte setzen.

Untreue-Vorwürfe im Scheidungsverfahren?

Wir besprechen mit Ihnen, welche Nachweise tragfähig sind und wie sich die Verfahrensstrategie darauf ausrichten lässt.

Rechtliche Konsequenzen: Was Ehebruch für Unterhalt und Scheidungsfolgen bedeuten kann

Unterhalt: Warum Verschulden eine Rolle spielen kann

Das Verschulden an der Scheidung beeinflusst den nachehelichen Unterhaltsanspruch unmittelbar. Die wesentlichen Grundsätze nach den Unterhaltsbestimmungen des Ehegesetzes:

  • Wird die Scheidung aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden eines Ehepartners ausgesprochen, hat die schuldige Seite dem anderen angemessenen Unterhalt zu gewähren – vor allem dann, wenn die schuldige Seite deutlich mehr verdient. Ein eigener Unterhaltsanspruch der schuldigen Seite ist in dieser Konstellation typischerweise ausgeschlossen.
  • Bei Mitverschulden beider Seiten hängt die Unterhaltsregelung von der Gewichtung der jeweiligen Verfehlungen ab.

Die konkreten Auswirkungen sind immer einzelfallabhängig und werden von Faktoren wie Einkommensverhältnissen, Ehedauer und Betreuungssituation beeinflusst.

Auswirkungen auf die Verfahrensstrategie

Vorwürfe wegen Ehebruchs prägen den Ton und den Verlauf eines strittigen Scheidungsverfahrens erheblich. Wer mit Untreue-Vorwürfen konfrontiert ist oder selbst solche geltend machen will, sollte die Verfahrensstrategie frühzeitig mit rechtlicher Begleitung abstimmen.

Mehr zum streitigen Verfahren: Strittige Scheidung in Österreich

OGH-Rechtsprechung & Fallbeispiele

Was OGH-Entscheidungen bei Eheverfehlungen typischerweise betonen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) prüft bei Eheverfehlungen stets die konkreten Einzelfallumstände. Es gibt keine pauschale „Automatik“. Faktoren, die in der Judikatur regelmäßig eine Rolle spielen:

  • Dauer und Intensität der Verfehlung
  • Ob die Verfehlung ursächlich für die Zerrüttung war oder die Ehe bereits zuvor zerrüttet war
  • Ob eine Provokation oder ein Mitverschulden der anderen Seite vorlag
  • Ob das Verhalten verziehen wurde

Konkrete Fallbeispiele (anonymisiert)

Beispiel 1 – Affäre mit Heimlichkeit: Die Ehegatten waren seit 2014 verheiratet und hatten zwei Kinder. Beide stritten häufig und verletzten sich gegenseitig mit Beleidigungen; ein Ehegatte führte mehrfach außereheliche Beziehungen, die andere Seite reagierte oft eifersüchtig und aggressiv. Das Erstgericht sprach die Scheidung aus und nahm gleichteiliges Verschulden an. Das Berufungsgericht sah hingegen den untreuen Ehegatten als überwiegend schuld an der Zerrüttung der Ehe. Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung jedoch auf, weil die Feststellungen widersprüchlich waren – insbesondere dazu, welche Bedeutung die Affären für die Zerrüttung der Ehe hatten. Der Fall wurde zur neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen.

Beispiel 2 – Ehebruch nicht in jedem Fall überwiegendes Verschulden: Die Eheleute waren seit 1993 verheiratet und hatten keine Kinder. Der Mann klagte auf Scheidung und warf seiner Frau respektloses, aggressives und beleidigendes Verhalten sowie Rufschädigung vor. Die Frau bestritt dies und warf ihm unter anderem Ehebruch und Rückzug aus der Ehe vor. Das Gericht sah bei beiden Ehepartnern erhebliche Eheverfehlungen und sprach ein gleichteiliges Verschulden aus.

Beispiel 3 – Enge „Freundschaft“ mit Grenzüberschreitungen: Eine intensive, geheim gehaltene Beziehung zu einer dritten Person – ohne nachgewiesenen sexuellen Kontakt, aber mit fortgesetzter emotionaler Exklusivität – wurde im Zusammenhang mit weiteren Umständen als ehezerstörendes Verhalten gewertet.

Häufige Fragen

FAQ: Ehebruch, Eheverfehlung & Scheidung in Österreich


Ist Ehebruch in Österreich automatisch ein Scheidungsgrund?

Nein. Ehebruch ist eine schwere Eheverfehlung, aber kein automatischer Scheidungsgrund. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Ehebruch und der Zerrüttung der Ehe bestehen. Die Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen Ehebruch und Eheverfehlung?

Ehebruch ist der umgangssprachliche Begriff für sexuelle Untreue. Eheverfehlung ist der rechtliche Oberbegriff nach dem Ehegesetz und umfasst jedes schwere, schuldhafte Fehlverhalten, das geeignet ist, die Ehe zu zerrütten. Das Ehegesetz nennt Ehebruch ausdrücklich als Regelbeispiel einer schweren Eheverfehlung – er ist also ein Unterfall des weiteren Begriffs.

Reicht ein WhatsApp-Chat als Beweis?

Das hängt vom Inhalt, der Beschaffungsweise und dem Kontext ab. Ein Chat kann ein relevantes Beweismittel sein, ist aber allein selten ausreichend. Die Verwertbarkeit wird im Einzelfall geprüft.

Kann eine „Freundschaft“ als Eheverfehlung gelten?

Ja, unter bestimmten Umständen. Wenn eine Freundschaft von Heimlichkeit, emotionaler Exklusivität und Grenzüberschreitungen geprägt ist und die Ehe dadurch zerrüttet wird, kann sie als Eheverfehlung gewertet werden.

Was passiert mit dem Unterhalt, wenn Ehebruch nachgewiesen wird?

Das Verschulden an der Scheidung beeinflusst den Unterhaltsanspruch. Bei überwiegendem Verschulden durch Ehebruch hat die schuldige Seite, die auch mehr verdient, dem anderen Unterhalt zu gewähren – ein eigener Anspruch ist typischerweise ausgeschlossen. Die genauen Folgen hängen vom Einzelfall ab.

Was, wenn beide Partner Eheverfehlungen begangen haben?

Bei beiderseitigem Verschulden prüft das Gericht, welche Seite das überwiegende Verschulden trägt. Sind die Verfehlungen annähernd gleichwertig, kann die Scheidung aus beiderseitigem Verschulden ausgesprochen werden – mit entsprechenden Folgen für den Unterhalt. Normalerweise wird dann kein Unterhalt geschuldet. Ist eine Seite jedoch in Not, kann ein sogenannter Billigkeitsunterhalt geschuldet sein. Dieser ist aber geringer als der verschuldensabhängige Unterhalt und eher als Überbrückungshilfe gedacht.

Rechtsgrundlagen

Quellen & weiterführende Rechtsgrundlagen


  • § 49 EheG (Ehegesetz) – Verschuldensscheidung; Ehebruch als Regelbeispiel einer schweren Eheverfehlung
  • §§ 66–68 EheG – Unterhaltsregelungen bei Verschuldensscheidung
  • § 47 EheG aF (aufgehoben durch EheRÄG 1999, BGBl. I Nr. 125/1999) – historischer eigenständiger Scheidungstatbestand „Ehebruch“
  • Bundesministerium für Justiz (BMJ) – Allgemeine Informationen zum Scheidungsrecht in Österreich

Rechtsquellen abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS).

Scheidung wegen Eheverfehlung – wie gehen Sie am besten vor?

Ob Ehebruch als Scheidungsgrund, Fragen zum Verschulden oder zu den Unterhaltsfolgen – als auf Familienrecht spezialisierte Kanzlei in Wien beraten wir Sie konkret zu Ihrer Situation. Mehr dazu auf der Seite Scheidungsanwalt Wien.

Ihr nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein vertrauliches Erstgespräch – ohne Verpflichtung.

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