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Obsorge und Kontaktrecht

Ihr Anwalt für Obsorge und Kontaktrecht in Wien

Eltern sind oft stark belastet, insbesondere in Obsorge– und Kontaktrechtsverfahren. Wenn die Eltern eines Kindes verheiratet sind, üben beide Eltern die Obsorge aus. In Fällen, in denen sie nicht verheiratet sind, hat grundsätzlich die Mutter allein die Obsorge, es sei denn, die Eltern einigen sich auf gemeinsame Obsorge. Alternativ kann der Vater auch einen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht auf gemeinsame Obsorge stellen.

Die Obsorge umfasst die gesetzliche Vertretung, Pflege, Erziehung und Vermögensverwaltung des Kindes. Das Kontaktrecht hingegen betrifft die Fragen, wann, wie und wo jeder Elternteil das Kind sehen kann. Bei der Obsorge und dem Kontaktrecht steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Keine Einigung, was dann?

Im besten Fall können sich die Eltern bezüglich Obsorge und Kontaktrecht einigen. Wenn das nicht möglich ist, kann dies für alle Beteiligten belastend sein. Oft gehen Eltern mit Sorgen um den Streit um ihre Kinder schlafen und wachen damit auf. Jeder Elternteil will das Beste für sein Kind. Probleme können auftreten, wenn die Ansichten der Eltern stark voneinander abweichen oder Kinder in Konflikte zwischen den Eltern verwickelt werden.

Fragen zu Obsorge/Kontaktrecht können vielfältig sein

Neben „klassischen“ Fragen zu Obsorge und Kontaktrecht können auch andere Themen wie Impfungen, Schulwahl, Urlaubsreisen, Umzüge ins Ausland, Weihnachten und Geburtstage Schwierigkeiten bereiten. Es kann auch problematisch werden, wenn ein Elternteil das Kontaktrecht blockiert oder wenn dieses nicht mehr dem Wohl des Kindes dient. Oft ist für Betroffene gar nicht klar, was die Begriffe Kontaktrecht und die (gemeinsame) Obsorge überhaupt bedeuten.

Ihr Anwalt für Kontaktrecht und Obsorge in Wien

Wir unterstützen Sie sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich. Unser Ziel ist es, eine passende Lösung für Sie und Ihre Kinder zu finden.

Bereit, den nächsten Schritt zu gehen? 

Wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation. Wir sind hier, um Sie zu unterstützen.

Mehr Informationen zu Obsorge und Kontaktrecht

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Blog und in unseren Beiträgen im Standard.