Alimente-Rechner Österreich – Kindesunterhalt berechnen
Erste Orientierung zur Höhe des Kindesunterhalts nach der Prozentsatzmethode der ständigen Rechtsprechung. Sonderfälle rechnen wir individuell.
Ergebnis (Orientierungswert)

Einordnung
Was dieser Rechner leistet – und was nicht
Der Rechner bildet die Prozentsatzmethode ab: Er ermittelt aus dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils eine Bemessungsgrundlage, wendet darauf den Prozentsatz an, der dem Alter des Kindes entspricht, und zieht weitere Unterhaltspflichten ab. Das Ergebnis ordnet er zusätzlich am Regelbedarf ein.
Was er nicht leisten kann: eine verbindliche Berechnung. Sobald Einkommen schwankt, Sachbezüge im Spiel sind, sich Eltern die Betreuung teilen oder ein Auslandsbezug besteht, hängt die tatsächliche Höhe von Faktoren ab, die ein Formular nicht erfassen kann.
Ausführlich erklärt: Kindesunterhalt und Alimente in Österreich
Ergebnis verstehen
So lesen Sie Ihr Ergebnis
Bemessungsgrundlage
Das ist der Betrag, auf den der Prozentsatz angewendet wird. Haben Sie die Option für das 13. und 14. Gehalt aktiviert, hebt der Rechner Ihr Monats-Netto mit dem Faktor 14/12 auf einen Jahresdurchschnitt. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören nach ständiger Rechtsprechung in die Bemessungsgrundlage.
Angewendeter Prozentsatz und Aufschlüsselung
Der Rechner zeigt den Ausgangsprozentsatz nach dem Alter des Kindes und darunter jeden Abzug einzeln: für weitere Kinder und für eine allfällige Unterhaltspflicht gegenüber einem oder einer (Ex-)Partner:in. So ist nachvollziehbar, wie der Wert zustande kommt.
Regelbedarf als Einordnung
Unter dem Ergebnis steht der Regelbedarf der jeweiligen Altersgruppe. Er ist ein statistischer Orientierungswert, kein gesetzlicher Mindestbetrag, und dient vor allem als Maßstab für Ober- und Untergrenzen im Einzelfall.
Hinweis zum Unterhaltsstopp
Liegt das Ergebnis über dem 2,5-Fachen des Regelbedarfs, blendet der Rechner einen Hinweis ein. Bei sehr hohem Einkommen wird der Unterhalt in der Praxis häufig in dieser Größenordnung begrenzt. Eine starre Grenze gibt es nicht.
Datengrundlage
Woher die Werte im Rechner kommen
Die Prozentsätze folgen der üblichen Staffelung nach dem Alter des Kindes: 16 Prozent bis 5 Jahre, 18 Prozent von 6 bis 9, 20 Prozent von 10 bis 14 und 22 Prozent ab 15 Jahren. Die Abzüge für weitere Unterhaltspflichten liegen bei rund 1 Prozentpunkt pro Kind unter 10 Jahren, rund 2 Prozentpunkten pro Kind ab 10 Jahren und 0 bis 3 Prozentpunkten für eine:n unterhaltsberechtigte:n (Ex-)Ehepartner:in.
Die Regelbedarfssätze werden jährlich neu festgesetzt. Der Rechner nennt den verwendeten Stand unter dem Ergebnisbereich und stellt zum Jahreswechsel selbst um. Die Familienbeihilfe wird beim laufenden Geldunterhalt nach aktueller Rechtsprechung nicht abgezogen.
Grenzen des Rechners
Was der Rechner nicht berücksichtigt
In diesen Konstellationen weicht die tatsächliche Höhe regelmäßig vom Orientierungswert ab. Dann lohnt sich eine Prüfung der konkreten Unterlagen.
Selbstständigkeit und schwankendes Einkommen
Bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit wird die Bemessungsgrundlage anders ermittelt als bei einem laufenden Gehalt. Meist werden mehrere Jahre herangezogen.
Sachbezüge und Bonuszahlungen
Dienstwagen, Firmenwohnung, Prämien oder Abfertigungen können die Bemessungsgrundlage erhöhen. Der Rechner kennt nur das eingegebene Netto.
Wechselmodell und Betreuungsanteile
Wird das Kind annähernd gleich viel von beiden Eltern betreut, verschiebt das die Beurteilung. Der Rechner geht von einem hauptbetreuenden Elternteil aus.
Eigeneinkommen und Vermögen des Kindes
Verdient das Kind bereits selbst oder hat es eigenes Vermögen, kann sich der Anspruch verringern. Das bildet der Rechner nicht ab.
Sonderbedarf
Außergewöhnliche Kosten wie Therapien oder besonderer Förderbedarf fließen nicht in die Prozentsatzmethode ein und werden gesondert beurteilt.
Auslandsbezug
Lebt ein Elternteil oder das Kind im Ausland, stellen sich Fragen nach Zuständigkeit und anwendbarem Recht, bevor über die Höhe gesprochen wird.
FAQ
Häufige Fragen zum Alimente-Rechner
Wie genau ist das Ergebnis des Alimente-Rechners?
Das Ergebnis ist eine erste Orientierung, kein verbindlicher Betrag. Der Rechner bildet die Prozentsatzmethode ab, die in der Praxis den Ausgangspunkt bildet. Im Einzelfall kommen Faktoren dazu, die ein Formular nicht erfassen kann – etwa Sachbezüge, schwankende Einkünfte oder die konkrete Betreuungssituation.
Welches Einkommen trage ich ein?
Das monatliche Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils, also nach Steuern und Sozialversicherung. Urlaubs- und Weihnachtsgeld gehören nach ständiger Rechtsprechung in die Bemessungsgrundlage. Dafür gibt es im Rechner die Option „13. und 14. Gehalt einrechnen“.
Warum ist die Bemessungsgrundlage höher als mein Monatsgehalt?
Weil der Rechner bei aktivierter Option das Monats-Netto mit dem Faktor 14/12 auf einen Jahresdurchschnitt hebt. Damit sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Weil Sonderzahlungen geringer besteuert werden, liegt die tatsächliche Bemessungsgrundlage meist noch etwas höher.
Welche Prozentsätze verwendet der Rechner?
Gestaffelt nach dem Alter des Kindes: 16 Prozent bis 5 Jahre, 18 Prozent von 6 bis 9 Jahren, 20 Prozent von 10 bis 14 Jahren und 22 Prozent ab 15 Jahren. Diese Staffelung ist der übliche Ausgangspunkt der Prozentsatzmethode.
Wie wirken sich weitere Kinder auf das Ergebnis aus?
Jede weitere Unterhaltspflicht senkt den Prozentsatz. Üblich sind rund 1 Prozentpunkt pro weiterem Kind unter 10 Jahren und rund 2 Prozentpunkte pro Kind ab 10 Jahren. Der Rechner zeigt diese Abzüge in der Aufschlüsselung einzeln an.
Was bedeutet der Abzug für den oder die (Ex-)Partner:in?
Besteht auch gegenüber einem oder einer (Ex-)Ehepartner:in eine Unterhaltspflicht, reduziert das den Prozentsatz für das Kind. Üblich sind 0 bis 3 Prozentpunkte, je nach deren Eigeneinkommen. Welcher Wert im konkreten Fall angemessen ist, lässt sich nur nach Prüfung der Unterlagen sagen.
Was ist der Regelbedarf und warum steht er im Ergebnis?
Der Regelbedarf ist ein statistischer Orientierungswert für den durchschnittlichen Bedarf eines Kindes in der jeweiligen Altersgruppe. Er ist kein gesetzlicher Mindestbetrag. Im Ergebnis dient er als Maßstab, um das errechnete Ergebnis einzuordnen.
Was bedeutet der Hinweis zum Unterhaltsstopp?
Er erscheint, wenn der errechnete Betrag über dem 2,5-Fachen des Regelbedarfs liegt. Bei sehr hohem Einkommen wird der Unterhalt in der Praxis häufig in dieser Größenordnung begrenzt. Eine starre Grenze gibt es aber nicht – die Ausmittlung hängt immer vom Einzelfall ab.
Wird die Familienbeihilfe abgezogen?
Nein. Beim laufenden Geldunterhalt wird die Familienbeihilfe nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr abgezogen. Der Rechner bildet das entsprechend ab.
Aus welchem Jahr stammen die Werte im Rechner?
Der Rechner nennt den Stand direkt unter dem Ergebnisbereich. Er stellt zum Jahreswechsel selbst auf die neuen Regelbedarfssätze um, sobald diese hinterlegt sind. Liegen sie noch nicht vor, rechnet er mit dem letzten bekannten Jahr weiter und weist das sichtbar aus.
Gilt der Rechner auch für volljährige Kinder?
Die Prozentsatzmethode lässt sich auch dann als Ausgangspunkt heranziehen. Ab der Volljährigkeit kommt es zusätzlich darauf an, ob das Kind bereits selbsterhaltungsfähig ist und ob es eigene Einkünfte hat. Der Rechner weist im Ergebnis darauf hin.
Kann ich mich auf das Ergebnis berufen?
Nein. Das Ergebnis ersetzt keine individuelle Rechtsberatung und ist keine Grundlage für eine Vereinbarung oder einen Antrag. Für eine belastbare Einschätzung prüfen wir Ihre Unterlagen und Ihre konkrete Situation.
Weitere Fragen und Antworten: Kindesunterhalt im FAQ-Bereich
Sie möchten Ihre Situation verlässlich einschätzen lassen?
Der Rechner gibt eine Orientierung. Ob der Betrag im konkreten Fall trägt, zeigt erst die Prüfung Ihrer Unterlagen: Einkommensnachweise, bestehende Vereinbarungen und Ihre Betreuungssituation. In einem vertraulichen Erstgespräch ordnen wir Ihre Ausgangslage ein und besprechen die nächsten Schritte.
office@ehescheidungsanwalt-wien.at
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